In der öffentlichen Verwaltung tätige Personen haben das Recht auf eine Personalvertretung durch einen Personalrat. Dieses Recht ist auf Bundes- und Länderebene Bestandteil der Personalvertretungsgesetze. In privatisierten Bereichen des öffentlichen Diensts wird das Mitbestimmungsrecht vom Betriebsrat wahrgenommen.
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Wichtige Stichpunkte zu Personalrat
- Personalvertretung
- Interessenvertretung
- Mitbestimmungsrecht
- Personalangelegenheiten
- Verschwiegenheitspflicht
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Über den Personalrat haben Beamte die Möglichkeit, sich indirekt an Entscheidungen ihres Dienstherren, von denen sie mittelbar oder unmittelbar betroffen sind, zu beteiligen. Die Aufgabe des Personalrats ist es, die Interessen der Beamten gegenüber der jeweiligen Dienststellenleitung zu vertreten. Bestimmte Maßnahmen, die die Beamten betreffen, unterliegen dem Mitbestimmungsrecht des Personalrats und können nur mit dessen Zustimmung umgesetzt werden. Für Beamte gelten einige Mitbestimmungsrechte jedoch nur eingeschränkt. So wird bei Streitfällen etwa eine Einigungsstelle eingerichtet, deren Entscheidung für Arbeitgeber nicht öffentlicher Einrichtungen verbindlich ist, bei Beamten liegt es hingegen im Ermessen der zuständigen Behörde, ob sie der Empfehlung Folge leistet.
Im Bundespersonalvertretungsgesetz wird zwischen voller Mitbestimmung und eingeschränkter Mitbestimmung unterschieden. Der Mitbestimmung des Personalrats bedarf es beispielsweise bei personellen Maßnahmen, bestimmten personalbezogenen Angelegenheiten sowie sozialen Angelegenheiten.
Das Recht, mitbestimmen zu dürfen, soll die Eigenständigkeit und Selbstverantwortlichkeit der Beschäftigten fördern. Sie sollen innerdienstliche Angelegenheiten beeinflussen können, außerdem sollen durch das Personalvertretungsrecht soziale Prinzipien berücksichtigt werden.
Die Bildung eines Personalrats erfolgt über eine sogenannte Personalratswahl. Ein Personalrat muss gebildet werden, wenn eine Dienststelle über fünf oder mehr wahlberechtigte Mitarbeiter verfügt. Personen, die Aufgaben der Personalvertretung wahrnehmen, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, welche auch nach Beendigung der Funktion bestehen bleibt.
Welche Rechte und Pflichten für den Personalrat gelten und wie Sie bei Verstößen gegen das Personalvertretungsrecht vorgehen können, erklärt Ihnen im Einzelnen am besten ein erfahrener Rechtsanwalt.
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