☎ Anwaltshotline “Entlassung”

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Beamte auf Lebenszeit sind theoretisch unkündbar. Unter bestimmten Umständen kann es aber trotzdem zu einer Entlassung kommen. Wenn Sie verbeamtet sind und Ihnen die Kündigung droht, sollten Sie unbedingt einen fachkundigen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Schnell und unkompliziert erreichen Sie einen erfahrenen Anwalt über die Hotline Entlassung.

Wichtige Stichpunkte zu Entlassung

  • Beamtenverhältnis
  • Beamtenrecht
  • Bundesbeamtengesetz
  • Strafverfahren
  • Verwaltungsakt

Zu allen genannten Bereichen erhalten Sie über die Anwaltshotline Entlassung kompetente Rechtsauskunft. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Ihre Fragen zu diesem beamtenrechtlichen Thema.

Der Status „Beamter auf Lebenszeit“ gilt bis zum Tod und wird auch nicht durch die Versetzung in den Ruhestand beendet. Zur vorzeitigen Beendung des Beamtenverhältnisses kann jedoch die Entlassung durch Verwaltungsakt, ein schwerwiegendes Fehlverhalten des Beamten oder der Verlust der Beamtenrechte führen. Genaueres dazu kann Ihnen am besten ein Rechtsanwalt aus dem Bereich Beamtenrecht erklären.

Das Beamtenverhältnis kann auf drei verschiedene Arten beendet werden:

  1. auf eigenen Antrag
  2. kraft Gesetz
  3. aus zwingenden Gründen

Bei Punkt 1 handelt es sich um die sogenannte Entlassung auf Verlangen. Die rechtliche Grundlage dafür stellt § 33 BBG dar. Um auf eigenen Antrag aus dem Beamtenverhältnis entlassen zu werden, muss der Beamte seinen Entlassungswunsch schriftlich bei der zuständigen Behörde einreichen. Bevor die Entlassung erfolgt, müssen alle Aufgaben ordnungsgemäß abgeschlossen werden. Innerhalb von zwei Wochen hat der Beamte noch die Möglichkeit, den Entlassungsantrag zurückzuziehen.

Um kraft Gesetzes entlassen zu werden, gibt es verschiedene Gründe, wie zum Beispiel den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit oder die Ernennung zum Berufssoldaten auf Zeit. Auch die Verurteilung in einem Strafverfahren kann zum Verlust des Beamtenstatus führen, wenn mit dem Urteil eine Freiheitsstrafe verbunden ist oder der Beamte wegen Hochverrat, Bestechlichkeit, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Ähnlichem verurteilt wurde.

Ein zwingender Grund für die Entlassung eines Beamten ist zum Beispiel die Verweigerung des Diensteids.

Möchten Sie das Beamtenverhältnis selbst ordnungsgemäß beenden oder sich gegen eine Entlassung wehren? Dann nutzen Sie für eine erste Einschätzung Ihres Anliegens die telefonische Rechtsberatung der Anwaltshotline Entlassung. Sie werden umgehend mit einem versierten Rechtsanwalt verbunden, der Sie individuell berät.

Schriftliche Rechtsberatung zu Entlassung

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.