☎ Anwaltshotline “Dienstherr”

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Sie beschäftigt eine rechtliche Frage zum Thema Dienstherr? Dann nutzen Sie die telefonische Rechtsberatung der Anwaltshotline Dienstherr. Dort werden Sie mit einem fachkundigen Rechtsanwalt verbunden, der Sie individuell berät und jede Ihrer Fragen beantwortet.

Wichtige Stichpunkte zu Dienstherr

  • Dienstherrnfähigkeit
  • Beamtenverhältnis
  • Anweisung
  • Disziplinarverfahren

Zu allen genannten Bereichen erhalten Sie über die Hotline Dienstherr kompetente Rechtsauskunft von einem Anwalt.

Bei dem Dienstherrn handelt es sich um eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die das Recht innehat, Beamte zu beschäftigen. Die sogenannte Dienstherrnfähigkeit ergibt sich aus §2 des Bundesbeamtengesetz (BBG) und §2 des Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Im BBG heißt es dazu, dass der Bund sowie Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts als Dienstherr fungieren können. Im BeamtStG werden konkret Gemeindeverbände, Gemeinden und Länder genannt, die berechtigt sind, Beamte zu haben.

Die Bundesrepublik Deutschland ist beispielsweise Dienstherr der Bundesbeamten, die Bundesländer der Landesbeamten. Beamte müssen den Anweisungen ihrer Dienstherren prinzipiell immer Folge leisten. Grundsätzlich kann dies auch einen Wohnortwechsel oder das Tragen bestimmter Kleidung betreffen. Bezüglich des Aussehens darf aber nicht das Persönlichkeitsrecht des Beamten verletzt werden. Der Dienstherr hat zum Beispiel nicht das Recht, Ohrschmuck zu verbieten oder die Haarlänge vorzuschreiben. In einem solchen Fall sollten Sie sich unbedingt an einen Anwalt wenden, der Sie über Ihre Rechte aufklärt und sich gegebenenfalls bei Ihrem Dienstherrn für Sie einsetzt.

Verletzt ein Beamter seine dienstlichen Pflichten, ist der Dienstherr dazu verpflichtet, ein Disziplinarverfahren gegen ihn einzuleiten und den Sachverhalt zu prüfen. Sind die Vorwürfe ungerechtfertigt, wird das Verfahren fallen gelassen. Im schlimmsten Fall führt ein Disziplinarverfahren zur Beendigung des Beamtenverhältnis.Darüber hinaus kann der Dienstherr je nach Schwere des Fehlverhaltens einen Verweis, eine Geldbuße oder eine Zurückstufung aussprechen. Ist gegen Sie ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden, sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.

Wählen Sie die Nummer der Hotline Dienstherr, um mit einem erfahrenen Rechtsanwalt über Ihr Anliegen zu sprechen. Halten Sie wichtige Dokumente, die Ihre Fragen betreffen, bereit, um sie gegebenenfalls sofort zur Hand zu haben.

Schriftliche Rechtsberatung zu Dienstherr

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.