Sie sind Beamter und haben Fragen, die Ihr Recht betreffen? Lassen Sie sich ausführlich aufklären und kontaktieren Sie hierzu über die Anwaltshotline Beamtenrecht einen fachkundigen Rechtsanwalt!
Wichtige Bereiche zum Beamtenrecht
- Tarifvertrag
- Dienstpflicht
- Laufbahnverordnung
- Rechtsschutz
- Lebenszeit
- Berufung in Beamtenverhältnis
- Beendigung des Beamtenverhältnisses
- Laufbahnprinzip
- Aufstiegsvoraussetzungen
Haben Sie Fragen zu einem der genannten Bereiche? Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihr Recht durchzusetzen. Rufen Sie die Anwaltshotline Beamtenrecht noch heute an, um umfassende Beratung zum Beamtenrecht zu erhalten!
Das Beamtenrecht zählt zum öffentlichen Recht und ist Teil des besonderen Verwaltungsrechts. Gesetzlich verankert ist das Beamtenrecht im Grundgesetz. Seit April 2009 gibt es zudem das Beamtenstatusgesetz. Das Bundesbeamtengesetz besteht auch auf Bundesebene. Für spezielle Beamtengruppen, wie beispielsweise Bundespolizisten, gibt es besondere Regelungen. Als Beamten bezeichnet man denjenigen, der in einem öffentlich-rechtlichen Treue- und Dienstverhältnis zu seinem Dienstherrn steht. Dienstherr können der Bund, die Gemeinden, die Länder, Stiftungen oder Körperschaften sein. Man unterscheidet verschiedene Beamtenverhältnisse, beispielsweise Beamte auf Zeit, Beamte auf Lebenszeit, Beamte auf Widerruf, Beamte auf Probe oder Ehrenbeamte. Jeder Beamter muss einen Amtseid ableisten, der seine Pflichten in Kurzform beinhaltet. Diese Pflichten sind unter anderem, übergeordnete Stellen zu unterstützen und zu beraten, sich politisch zurückzuhalten und Verschwiegenheit zu wahren. Der Beamte muss seine ganze Arbeitskraft dem Dienstherren widmen und auf Wunsch des Dienstherren gegebenenfalls Dienstkleidung tragen. Im Gegenzug muss der Dienstherr dem Beamten mit Fürsorge dienen. Es besteht ein gegenseitiges Treueverhältnis.
Der Zugang zum öffentlichen Dienst hängt ausschließlich von der Eignung, fachlichen Leistung und Befähigung ab. Unter bestimmten Bedingungen kann ein Beamtenstatus wieder aberkannt werden. Die Beamtenrechte gehen etwa durch ein Urteil eines Strafgerichts verloren, wenn der Betroffene zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wird.
Sind auch Sie Beamter und haben Fragen zu Ihrer rechtlichen Situation in einem bestimmten Fall? Dann rufen Sie die Nummer der Hotline Beamtenrecht an und sprechen Sie ausführlich mit einem Rechtsanwalt!
Schriftliche Rechtsberatung zum Beamtenrecht
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