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Wichtige Gebiete zur Hypothek

  • Grundpfandrecht
  • Baufinanzierung
  • Grundbuch
  • Eigentümergrundschuld
  • Darlehen

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Bei einer Hypothek tritt der Hypothekennehmer seine Rechte an einem Haus bzw. einer Wohnung an den Hypothekengeber ab, um dafür eine bestimmte Gegenleistung zu erhalten, meist in Form von Geld. Die Hypothek ist demnach ein Grundpfandrecht und kann am Erbbaurecht, am Eigentum an einem Grundstück, am Gebäudeeigentum oder am Wohnungseigentum begründet werden. Der Hypothekeninhaber darf die Zahlung einer spezifischen Geldsumme aus dem jeweiligen Grundstück verlangen. Das Grundstück ist dem Gläubiger durch eine bestehende Hypothek verpfändet.

Grundsätzlich differenziert man drei Arten einer Hypothekenbestellung. Zum einen den Darlehensvertrag, der die Forderungen der Bank Darlehensnehmern gegenüber umfasst, zum anderen die dingliche Einigung, bei der es sich um die Hypothekenbestellung am Grundstück des jeweiligen Schuldners handelt, falls dieser der Eigentümer des Grundstückes ist. Zuletzt gibt es noch den Sicherungsvertrag, welcher die schuldrechtliche Basis für die Bestellung einer Hypothek bildet. Der Bank stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, um bei einem nicht zahlenden Schuldner trotzdem an ihr Geld zu gelangen. Durch den Darlehensvertrag hat die Bank einen schuldrechtlichen Rückzahlungsanspruch, der Schuldner muss mit seinem ganzen Vermögen haften. Eine andere Möglichkeit liegt in der Zwangsvollstreckung. Hier erhält die Bank nur den Erlös aus dem Grundstück. Der Schuldner haftet in einem solchen Fall nicht persönlich.

Sie möchten Ihre Hypothek eventuell abtreten oder haben allgemein Fragen zu den mit einer Hypothek verbundenen rechtlichen Besonderheiten? Da dieses Thema sehr umfangreich ist, erweist sich die Hinzuziehung eines Anwalts als sinnvoll. Also zögern Sie nicht und wählen die Nummer unserer Anwaltshotline. Legen Sie alle wichtigen Unterlagen schon einmal bereit und rufen Sie dann einen Rechtsanwalt an!

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