☎ Anwaltshotline “Festpreis”

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  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

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meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

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Sie sind Bauherr und haben Fragen zum Thema Festpreis? Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen Rechtsauskunft. Rufen Sie noch heute die Anwaltshotline Festpreis an und lassen Sie sich beraten!

Bedeutende Bereiche zum Festpreis

  • Mehrkosten
  • Gleitpreis
  • Preisklausel
  • Umsatzsteuer
  • Festpreiskalkulation

Zu jedem der oben genannten Stichworte berät Sie ein kompetenter Anwalt über die „Hotline Einheitspreis“. Dieser leistet umfassende „Beratung zum Einheitspreis“!

In einem Bauvertrag kann es mitunter dazu kommen, dass ein festgesetzter Pauschalpreis als Festpreis benannt wird. Auch wenn es der Name nicht vermuten lässt, in der Realität ist die letztendlich zu zahlende Summe meist höher als der vereinbarte Festpreis. Der Grund hierfür liegt im Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, die durch den Festpreis abgedeckt sind.

Kernstück des Bauvertrages ist die sogenannte Baubeschreibung, eine detaillierte Beschreibung des zu errichtenden Gebäudes. Hierin werden sowohl die Art der Ausführung als auch die zum Einsatz kommenden Materialien benannt. Ein vereinbarter Festpreis für den Bau eines Hauses umfasst lediglich die in der Baubeschreibung dargestellten Aspekte. Fehlen in der Baubeschreibung beispielsweise Angaben über den Anschluss des Hauses an Strom und Wasser, so muss der Bauherr hierfür bei Notwendigkeit der Maßnahme zusätzlich aufkommen.

Auch hinsichtlich des Ausstattungsstandards ist es dringend geboten bei Vertragsschluss klare Verhältnisse zu schaffen. Die preisliche Spanne, die sich etwa zwischen im Haus zu verbauenden Zimmertüren niedriger und hoher Qualität oder zwischen Sanitärarmaturen niedriger und hoher Qualität auftun kann, ist nicht zu unterschätzen. Sorgt der Bauherr hier bei Vertragsschluss nicht für klare Vorgaben, kann der Bauunternehmer dies durch den Einbau qualitativ minderwertiger Ware bei gleichbleibend hohem Festpreis für seine finanziellen Zwecke ausnutzen.

Es gibt keine gesetzlichen Regelungen darüber, welche Leistungen des Bauunternehmens in einem Vertrag über einen Bau zu Festpreis abgedeckt sein müssen – beim Abschluss eines Bauvertrages mit Festpreis ist deshalb Vorsicht geboten.

Haben Sie spezifische Fragen, die im Zusammenhang mit dem Festpreis stehen? Dann rufen Sie die „Anwaltshotline Festpreis“ an. Ein qualifizierter Rechtsanwalt beantwortet alle Ihre Rechtsfragen. Bereiten Sie alle wichtigen Dokumente vor und wählen Sie dann die Nummer der „Hotline Festpreis“!

Schriftliche Rechtsberatung zum Festpreis

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