Bedeutende Stichpunkte zur Bauabnahme
- Bauordnung
- Abnahmeprotokoll
- Bausachverständiger
- Abnahmefrist
- Bauaufsichtsbehörde
Zu jedem der oben genannten Stichpunkte erhalten Sie umfangreiche Beratung zur Bauabnahme. Ein erfahrener Rechtsanwalt nimmt sich Ihrer Rechtssache an und berät Sie umfassend bei Ihrem baurechtlichen Problem.
Unter einer Bauabnahme versteht man die Überprüfung der Bauaufsichtsbehörde, ob baurechtlich und bautechnisch gesehen die Bauvorschriften eingehalten wurden. Die Bauabnahme gehört zu den bedeutendsten Rechtakten bei einem Hausbau. Deshalb ist es ganz besonders wichtig, exakt zu überprüfen, ob noch Mängel vorliegen, um Ansprüche gegenüber dem Vertragspartner nicht frühzeitig zu verspielen. Es erweist sich als hilfreich, vor der Unterzeichnung einen Bausachverständigen einzuschalten. Dieser sollte auch beim Abnahmetermin anwesend sein. Versteckte Mängel erkennt ein Sachverständiger aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung bereits nach kurzer Zeit. Wenn die Baumängel wesentlich sind, ist es dem Bauherrn auch möglich, die Abnahme zu verweigern. Zu diesen Mängeln zählen unter anderem unbefestigte Wege, fehlende Vordächer oder nicht funktionierende Heizungen. Im Abnahmeprotokoll müssen all diese Baumängel aufgeführt werden. Falls ein Bauherr den Bau trotz vorhandener Baumängel abnimmt, verzichtet er auf sein Nachbesserungsrecht. Er besitzt dann lediglich ein Recht auf Schadensersatz, was jedoch nicht in jedem Fall durchgesetzt werden kann.
Als Bauherr gilt es bei der Bauabnahme einige Punkte zu beachten. Auf welche rechtlichen Besonderheiten Sie unbedingt achten sollten, erklärt Ihnen einer unserer erfahrenen Anwälte. Rufen Sie am besten jetzt gleich die Anwaltshotline Bauabnahme an. Bereiten Sie alle notwendigen Unterlagen für das Telefonat mit dem Anwalt vor und lassen Sie sich jetzt von einem Rechtsanwalt über die Hotline zum Thema Bauabnahme beraten!
Schriftliche Rechtsberatung zur Bauabnahme
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