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Wichtige Themen zum Baurecht

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Generell unterscheidet man das private Baurecht vom öffentlichen Baurecht. Das private Baurecht umfasst in erster Linie die Rechtsnormen des Zivilrechts, welche Nachbarrecht, Werkverträge sowie Grundeigentum beinhalten. Dazu zählen unter anderem auch der Architektenvertrag oder der Bauvertrag. Beim öffentlichen Baurecht differenziert man zwischen dem Bauplanungsrecht, bei dem es um die Bebaubarkeit von Grundstücken geht, sowie dem Bauordnungsrecht, bei dem unter anderem Sicherheits- und Gestaltungsvorschriften gelten.

Durch das Bauplanungsrecht wird geregelt, ob etwas gebaut sowie was und wie viel davon erstellt werden darf. Das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmen diesbezüglich detailliert, welche Gebietstypen ausgewiesen werden dürfen und welche Bebauung hier jeweils zulässig ist.

Im Bauordnungsrecht sind die Anforderungen an das jeweilige Grundstück und seine Bebauung, an Wohnungen oder an besondere Anlagen geregelt. Das Bauordnungsrecht unterliegt in Deutschland der gesetzgeberischen Hoheit der Bundesländer, die bezüglich der Regelungsmaterien des Bauordungsrechts (Gefahrenabwehr, bauliche Gestaltung, Verwirklichung sozialer Belange, Umweltschutz) eigene Vorschriften erlassen können. Jedes einzelne der sechszehn deutschen Bundesländer hat seine eigene Landesbauordnung. Zwar basieren die verschiedenen Landesbauordnungen alle auf der sogenannten Musterbauordnung und sind sich deswegen inhaltlich und systematisch recht ähnlich, dennoch gibt es in einzelnen Punkten zum Teil auch bedeutende Unterschiede.

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