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Bedeutende Themen zum Visum

  • Visumspflicht
  • Befristung
  • Einreisevisum
  • Ausreisevisum
  • Touristenvisum

Kann man mit einem Visum einen Asylantrag stellen?

Ja, man kann mit einem Visum einen Asylantrag stellen, wenn man sich in Deutschland aufhält und glaubhaft machen kann, dass man in seinem Herkunftsland verfolgt wird oder dort eine ernsthafte Gefahr für Leib und Leben besteht. Das Visum muss jedoch für den Zweck der Einreise ausgestellt worden sein, also nicht zum Beispiel für Tourismus oder Studium.

Was braucht man um ein Visum zu bekommen?

Um ein Visum zu bekommen, muss man je nach Art des Visums verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem: ein gültiger Reisepass, ein Nachweis über den Reisezweck und die Dauer des Aufenthalts, eine Krankenversicherung, ausreichende finanzielle Mittel, eine Einladung oder eine Zusage einer deutschen Behörde oder Institution. Man muss auch einen Antrag bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung stellen und gegebenenfalls ein Interview führen oder biometrische Daten abgeben.

Wer hat ein Recht auf Asyl in Deutschland?

Ein Recht auf Asyl in Deutschland hat, wer politisch verfolgt wird oder wer aus einem anderen Grund die Genfer Flüchtlingskonvention erfüllt. Das heißt, wer wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe in seinem Herkunftsland eine begründete Furcht vor Verfolgung hat. Das Recht auf Asyl ist im Grundgesetz verankert und gilt für alle Menschen, die sich in Deutschland befinden.

Wie oft kann ich ein Visum beantragen?

Die Anzahl der Visa-Anträge ist nicht begrenzt, solange man die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt und keine Ablehnungsgründe vorliegen. Allerdings kann es sein, dass man bei mehrfachen Anträgen eine höhere Gebühr zahlen muss oder dass die Bearbeitungszeit länger dauert. Außerdem kann es sein, dass man bei wiederholten Anträgen für das gleiche Visum glaubhaft machen muss, dass sich die Umstände geändert haben oder dass es neue Gründe für die Einreise gibt.

Wie lange kann man ohne Visum in Deutschland bleiben?

Das hängt davon ab, aus welchem Land man kommt und welchen Aufenthaltszweck man hat. Für Staatsangehörige von Ländern, die dem Schengen-Raum angehören oder mit denen Deutschland ein Abkommen über visumfreie Einreise hat, gilt in der Regel eine maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Es gilt für andere Staatsangehörige eine maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen pro Jahr. Für bestimmte Aufenthaltszwecke wie Arbeit, Studium oder Familienzusammenführung braucht man jedoch immer ein Visum.

Was ist der Unterschied zwischen Asyl und Aufenthaltserlaubnis?

Asyl ist ein Grundrecht, das Menschen gewährt wird, die in ihrem Herkunftsland verfolgt werden oder dort eine ernsthafte Gefahr für Leib und Leben haben. Eine Aufenthaltserlaubnis ist eine behördliche Erlaubnis, die Menschen erhalten können, die aus anderen Gründen nach Deutschland kommen wollen oder müssen. Zum Beispiel aus humanitären Gründen, aus familiären Gründen oder aus wirtschaftlichen Gründen. Eine Aufenthaltserlaubnis ist immer befristet und an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Welchen Asylstatus gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Asylstatus, je nachdem wie der Asylantrag entschieden wird. Die wichtigsten sind:

– Anerkennung als Asylberechtigter: Das bedeutet, dass man das Recht auf Asyl nach dem Grundgesetz hat und einen unbefristeten Aufenthaltstitel erhält.

– Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft: Das bedeutet, dass man die Voraussetzungen der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllt und einen befristeten Aufenthaltstitel erhält, der verlängert werden kann.

– Gewährung von subsidiärem Schutz: Das bedeutet, dass man keinen Anspruch auf Asyl oder Flüchtlingsschutz hat, aber dennoch nicht in sein Herkunftsland abgeschoben werden kann, weil dort eine ernsthafte individuelle Gefahr für Leib und Leben besteht. Man erhält einen befristeten Aufenthaltstitel, der verlängert werden kann.

– Ablehnung des Asylantrags: Das bedeutet, dass man keinen Schutzbedarf hat und ausreisepflichtig ist. Man erhält eine Duldung oder eine Ausreiseaufforderung.

Für wen gilt das Asylgesetz?

Das Asylgesetz gilt für alle Menschen, die in Deutschland einen Asylantrag stellen oder stellen wollen. Es regelt unter anderem die Voraussetzungen, das Verfahren und die Rechtsfolgen des Asylverfahrens.

Ist ein Aufenthaltstitel ein Visum?

Nein, ein Aufenthaltstitel ist kein Visum. Ein Visum ist eine Einreiseerlaubnis, die man vor der Einreise nach Deutschland bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen muss. Ein Aufenthaltstitel ist eine Aufenthaltserlaubnis, die man nach der Einreise bei der Ausländerbehörde beantragen muss. Ein Visum kann in einen Aufenthaltstitel umgewandelt werden, wenn man die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.

Was ist der Unterschied zwischen Visa und Visum?

Visa ist der Plural von Visum. Ein Visum ist eine Einreiseerlaubnis für ein bestimmtes Land. Visa sind also mehrere Einreiseerlaubnisse für verschiedene Länder.

Was passiert, wenn man kein Visum hat?

Wenn man kein Visum hat, kann man nicht nach Deutschland einreisen oder sich dort aufhalten. Man kann an der Grenze abgewiesen oder bei einer Kontrolle festgenommen werden. Man kann auch mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe belegt werden. Außerdem kann man eine Einreisesperre erhalten, die verhindert, dass man in Zukunft ein Visum bekommt.