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Spezielle Themen zur Ausweisung

  • Landesverweis
  • Flüchtling
  • Wiedereinreiseverbot
  • Ausweisungsschutz
  • Aufenthaltsrecht
  • Ermessensausweisung

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Eine Ausweisung ist eine Anordnung der Ausländerbehörde, die bewirkt, dass ein ausländischer Staatsbürger die Bundesrepublik Deutschland umgehend verlassen muss. Deswegen spricht man in diesem Zusammenhang auch von Landesverweis. An eine Ausweisung sind ein Wiedereinreiseverbot sowie der Entzug des Aufenthaltsrechts geknüpft. Eine Ausweisung kann zum Beispiel ausgesprochen werden, wenn der Aufenthalt der Person die öffentliche oder staatliche Sicherheit gefährdet. In diesem Fall spricht man von einer Ermessensausweisung. Daneben gibt es auch die zwingende Ausweisung. Gründe hierfür können sein: Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren, Landfriedensbruch, Verstoß gegen das  Betäubungsmittelgesetz oder das Einschleusen von Ausländern. Die rechtlichen Grundlagen zur Ausweisung befinden sich in den Paragraphen §§ 53 bis 56 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).

Nach § 56 AufenthG besitzen bestimmte Personengruppen, etwa Asylberechtigte und Flüchtlinge, einen besonderen Ausweisungsschutz. Das heißt, sie können nur ausgewiesen werden, wenn schwerwiegende Gründe, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffen, vorliegen. Jemand, gegen den eine Ausweisung ausgesprochen wurde, unterliegt bis zu seiner Ausreise bestimmten Verpflichtungen, wie zum Beispiel der wöchentlichen Meldepflicht oder dem Verbot, bestimmte Kommunikationsmittel zu nutzen.

Sie oder ein Bekannter sollen ausgewiesen werden und Sie wissen nicht, was Sie dagegen unternehmen können? Ein Rechtsanwalt klärt Sie unter der „Anwaltshotline Ausweisung“ über Ihre Möglichkeiten auf. Legen Sie relevante Dokumente vor dem Gespräch bereit und wählen Sie die Nummer der „Hotline Ausweisung“!

Schriftliche Rechtsberatung zur Ausweisung

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