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Bedeutende Themen zum Aufenthaltsrecht
- Niederlassungserlaubnis
- Aufenthaltszweck
- Freizügigkeitsbescheinigung
- Aufenthaltskarte
- Aufenthaltstitel
Ein fachkundiger Anwalt beantwortet Ihnen zu jedem der angeführten Themen Ihre Rechtsfragen. Unter der „Hotline Aufenthaltsrecht“ erhalten Sie ausführliche „Beratung zum Aufenthaltsrecht“.
Durch das Aufenthaltsrecht wird einem ausländischen Bürger gewährt, sich entweder befristet oder unbefristet in Deutschland aufzuhalten. Es existieren drei Typen des Aufenthaltsrechts: das Visum, die befristete Aufenthaltserlaubnis und die unbefristete Niederlassungserlaubnis. Ferner gelten auch die Blaue Karte EU, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU, die Aufenthaltserlaubnis-CH und die Grenzübertrittsbescheinigung als Dokumente, mit denen der Aufenthaltsstatus im Sinne des Aufenthaltsrechts nachgewiesen werden kann. Im Gegensatz zur Niederlassungserlaubnis erlaubt die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU auch einen Umzug in andere EU-Staaten. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Aufenthaltsrecht sind im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) festgehalten, welches neben den Bestimmungen zum Aufenthalt auch die zur Einreise und zur Erwerbstätigkeit enthält.
Nach Angaben des Bundesministeriums des Innern soll mit dem Aufenthaltsrecht der Zuzug von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland gesteuert werden. Darüber hinaus dient es der Integrationsförderung. Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und Diplomaten sind von den Auflagen des Aufenthaltsrechts ausgenommen. Sogenannte Drittstaatsangehörige bekommen mit einer Aufenthaltskarte in Deutschland denselben Freizügigkeitsstatus wie Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums. Sonderregelungen, die auf dem Assoziierungsabkommen EWG – Türkei beruhen, gibt es auch für türkische Staatsangehörige. Seit 2011 wird der Aufenthaltstitel in Deutschland elektronisch, in Form einer Plastikkarte, ausgestellt.
Haben Sie ein rechtliches Anliegen, welches das Aufenthaltsrecht betrifft? Dann verlieren Sie keine Zeit und rufen Sie die „Anwaltshotline Aufenthaltsrecht“ an. Hier berät Sie einer unserer qualifizierten Rechtsanwälte umfassend. Legen Sie für das Telefonat alle notwendigen Dokumente bereit und wählen Sie danach die Nummer der „Hotline Aufenthaltsrecht“!
Schriftliche Rechtsberatung zum Aufenthaltsrecht
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