☎ Anwaltshotline “Asylantrag”

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  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

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  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

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Sie wollen einen Asylantrag stellen und benötigen dabei rechtlichen Rat? Dann rufen Sie die Anwaltshotline Asylantrag an! Hier erhalten Sie verständlich und umfassend Auskunft von einem kompetenten Rechtsanwalt.

Bedeutende Felder zum Asylantrag

  • Asylsuchender
  • Asylverfahren
  • Asylberechtigter
  • Ablehnung
  • Asylgründe

Ein qualifizierter Anwalt berät Sie zu jedem der oben genannten Felder. Rufen Sie über die „Hotline Asylantrag“ einen unserer Rechtsanwälte an und nutzen Sie die individuelle „Beratung zum Asylantrag“.

Etwa 40 Prozent der gestellten Asylanträge werden in Deutschland abgelehnt. Grundsätzlich können einen Antrag auf Asyl Personen stellen, die in ihrem Heimatland wegen ihrer Rasse oder Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe, aus politischen oder religiösen Gründen verfolgt werden beziehungsweise Verfolgung befürchten müssen. Innerhalb der Europäischen Union (EU) gibt es bestimmten Regelungen darüber, in welchem Land ein Flüchtling einen Asylantrag stellen kann. Dies ist in der Regel das Land, das der Asylsuchende zuerst betreten hat. Wird beim Asylverfahren festgestellt, das bereits persönlicher Kontakt zu einem anderen europäischen Staat bestanden hat, ist dieses Land für den Asylantrag zuständig und die betreffende Person wird dorthin zurückverwiesen.

Das Asylrecht ist in Deutschland ein Grundrecht, welches im Grundgesetz verankert ist. Weitere rechtliche Grundlagen finden sich im Asylverfahrensgesetz (AsylVfG). Ob jemand Asylberechtigter ist, entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Schutzsuchende können einen Asylwunsch bei verschiedenen Behörden, so auch bei der Polizei, äußern. Von dort werden sie dann an die für sie zuständige Einrichtung verwiesen. Die Zuständigkeit ergibt sich unter anderem aus dem Herkunftsland des Asylbewerbers. Der Asylantrag muss persönlich bei einer Außenstelle des BAMFs gestellt werden, wobei in der Regel ein Dolmetscher mit anwesend ist. Im Asylverfahren folgt dann noch eine Anhörung, bevor die Entscheidung über den Asylantrag getroffen wird.

Sie haben Fragen zu Ihrem Asylantrag? Dann kontaktieren Sie über die „Anwaltshotline Asylantrag“ einen Anwalt und lassen Sie sich ausführlich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten. Alle wichtigen Dokumente sollten Sie für das Gespräch über die „Hotline Asylantrag“ bereithalten.

Schriftliche Rechtsberatung zum Asylantrag

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.