Sie haben rechtliche Fragen in Bezug auf das Thema Zeitarbeit? Dann wenden Sie sich über die “Anwaltshotline Arbeitsrecht” an einen erfahrenen Rechtsanwalt und lassen Sie sich beraten!
Themen zur Zeitarbeit
- Arbeitnehmerüberlassung
- Kündigungsschutz
- Verleiher
- Tarifvertrag
- Leiharbeit
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Bei der Zeitarbeit, auch als Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit oder Personalleasing bezeichnet, überlässt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer einem Dritten, dem sogenannten Entleiher. Dies geschieht gegen Zahlung eines Entgelts. Zwischen Leiharbeiter, Entleiher und dem Verleiher entsteht dadurch ein rechtliches Dreiecksverhältnis. Hierbei werden sowohl Rechte als auch Pflichten des Arbeitgebers zum Teil auf den Entleiher übertragen – etwa die arbeitsbezogene Weisungsbefugnis, oder die Übernahme des Arbeitsschutzes. Zwischen Leiharbeitnehmer und Verleiher besteht ein Arbeitsverhältnis. Der Leiharbeitnehmer besitzt dem Verleiher gegenüber also tarifvertragliche, arbeitsvertragliche und gesetzliche Arbeitnehmerrechte. Der Arbeitnehmer verrichtet seine Arbeit allerdings nicht direkt bei seinem Arbeitgeber, sondern dieser überlässt dem entleihenden Unternehmen seinen Arbeiter zur Arbeitserbringung. Der Entleiher erhält dadurch das Weisungsrecht und trägt dadurch die Mitverantwortung was den Arbeitsschutz betrifft. Allerdings ist es nur dem verleihenden Arbeitgeber gestattet, pflichtwidriges bzw. weisungswidriges Verhalten des Arbeitnehmers zu ahnden.
In Deutschland gibt es die sogenannte Zeitarbeit seit den frühen 1960er Jahren. Im Verlauf der Jahre wurden zahlreiche Änderungen an den gesetzlichen Regelungen zur Zeitarbeit vorgenommen. Besonderer Streitpunkt war dabei oft die maximale Dauer, die Leiharbeiter in einem Betrieb verbringen durften. Im Jahr 2003 kam es im Rahmen von Arbeitsmarktreformen auch zu einer umfassenden Reform der Zeitarbeit. Gesetzliche Beschränkungen der Überlassungsdauer fielen weg, genauso wie Befristungsverbote und das Wiedereinstellungsverbot.
Sind auch Sie Leiharbeiter und haben nun arbeitsrechtliche Fragen? Nutzen Sie die telefonische Rechtsberatung und rufen Sie am besten jetzt die Hotline Zeitarbeit an! Legen Sie wichtige Unterlagen vor dem Telefonat bereit!
Schriftliche Rechtsberatung zur Zeitarbeit
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