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Sie haben arbeitsrechtliche Fragen, die Ihren Urlaub betreffen? Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten. Rufen Sie jetzt die “Anwaltshotline Arbeitsrecht” an!

Arbeitsrecht zum Urlaub

Ein erfahrener Rechtsanwalt gibt Ihnen umfangreiche rechtliche Auskunft zu allen genannten Punkten. Sie müssen hierfür lediglich die „Hotline Urlaub“ anrufen.

Die relevanten Vorschriften zum Urlaub enthält in Deutschland das im Jahr 1963 verabschiedete Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).

Die wichtigsten Fragen zum “Urlaubsrecht” lesen Sie hier!

  1. Ist der Urlaubsanspruch gesetzlich geregelt?

Ja, der Urlaubsanspruch ist gesetzlich geregelt im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), das dem sozialen Arbeitsschutz dient und am 8. Januar 1963 verkündet wurde. Das BUrlG legt die Mindestbestimmungen für den Erholungsurlaub fest, die für alle Arbeitnehmer in Deutschland gelten. Darüber hinaus können Tarifverträge oder Arbeitsverträge großzügigere Regelungen vorsehen, die je nach Branche und Bundesland variieren können.

 

  1. Wie viele Urlaubstage muss man zur freien Verfügung haben?

Laut BUrlG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Die Dauer des Urlaubs hängt von der Anzahl der Werktage ab, an denen der Arbeitnehmer arbeitet. Bei einer Sechstagewoche beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch mindestens 24 Werktage, bei einer Fünftagewoche mindestens 20 Werktage . Der Arbeitnehmer kann seinen Urlaub grundsätzlich frei einteilen, muss aber die Wünsche des Arbeitgebers und der anderen Arbeitnehmer berücksichtigen.

 

  1. Was sind dringende betriebliche Gründe gegen Urlaub?

Der Arbeitgeber kann den Urlaubswunsch des Arbeitnehmers ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe oder die Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Dringende betriebliche Gründe sind solche, die die ordnungsgemäße Durchführung des Betriebs gefährden oder erheblich beeinträchtigen würden, wenn der Arbeitnehmer Urlaub nehmen würde. Beispiele sind Auftragsspitzen, Personalmangel, Betriebsstörungen oder wichtige Projekte.

 

  1. Können drei Wochen Urlaub untersagt werden?

Der Arbeitgeber kann drei Wochen Urlaub untersagen, wenn dringende betriebliche Gründe oder die Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Allerdings hat der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass ihm mindestens zwei Wochen ununterbrochener Urlaub im Jahr gewährt werden, es sei denn, dass dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen.

 

  1. Wann darf der Arbeitgeber den Urlaub kürzen?

Der Arbeitgeber darf den Urlaub kürzen, wenn der Arbeitnehmer während des laufenden Kalenderjahres Elternzeit in Anspruch nimmt. In diesem Fall kann der Arbeitgeber den Urlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Der Arbeitgeber darf den Urlaub auch kürzen, wenn der Arbeitnehmer eine unerlaubte Handlung begangen hat oder sich sonst schuldhaft vertragswidrig verhalten hat.

 

  1. Was regelt das Urlaubsgesetz?

Das Urlaubsgesetz regelt den Anspruch auf Erholungsurlaub für alle Arbeitnehmer in Deutschland. Es enthält Bestimmungen über die Dauer des Urlaubs, die Wartezeit für den vollen Urlaubsanspruch, die Teilung des Urlaubs bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis oder bei Elternzeit, die Ausschlussfristen für den Verfall des Urlaubs, die Fortzahlung des Urlaubsentgelts, die Bescheinigung des Urlaubs bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, den Ausschluss von Doppelansprüchen und die Unabdingbarkeit des Gesetzes.

 

  1. Wie viele Werktage sieht das Gesetz als jährlichen Mindesturlaub vor?

Das Gesetz sieht als jährlichen Mindesturlaub 24 Werktage vor, wenn der Arbeitnehmer an sechs Tagen in der Woche arbeitet. Wenn der Arbeitnehmer an weniger Tagen in der Woche arbeitet, verringert sich der Mindesturlaub entsprechend. Bei einer Fünftagewoche beträgt der Mindesturlaub 20 Werktage, bei einer Viertagewoche 16 Werktage, bei einer Dreitagewoche 12 Werktage, bei einer Zweitagewoche 8 Werktage und bei einer Eintagewoche 4 Werktage .

 

  1. Wann verfällt der gesetzliche Urlaub?

Der gesetzliche Urlaub verfällt, wenn er nicht bis zum Ende des Kalenderjahres oder bis zum 31. März des Folgejahres genommen wird. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Der Urlaub verfällt auch, wenn er nicht innerhalb von 15 Monaten nach dem Ende des Urlaubsjahres geltend gemacht wird.

 

  1. Wer hat zuerst Anspruch auf Urlaub?

Der Arbeitgeber hat bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder die Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Unter sozialen Gesichtspunkten können zum Beispiel das Lebensalter, die Betriebszugehörigkeit, die familiäre Situation oder die schulischen Ferienzeiten der Kinder eine Rolle spielen. Der Arbeitgeber hat also eine Abwägung zwischen den verschiedenen Interessen vorzunehmen und eine gerechte Lösung zu finden.