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Telefonberatung zum Thema Überstunden
Als Überstunden bezeichnet man grundsätzlich die Überschreitung der Arbeitszeit, die vom Arbeitnehmer geschuldet wird und tarif- oder arbeitsvertraglich festgelegt ist. Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Überstunden zu machen, wenn dies der Arbeitgeber anweist. Das Weisungsrecht beinhaltet eine solche Regelung nicht. Überstunden können dennoch rechtens sein, beispielsweise dann, wenn sich der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber auf diese einigen, im Arbeitsvertrag eine Überstundenklausel enthalten ist, Überstunden in der Betriebsvereinbarung festgelegt sind oder im Tarifvertrag eine derartige Regelung vorhanden ist. Einem Arbeitgeber ist es allerdings erlaubt, seine Mitarbeiter zur Samstagsarbeit aufzufordern. Dies ist nur dann ausgeschlossen, wenn im Arbeitsvertrag eindeutig steht, dass er nur an bestimmten Wochentagen arbeiten muss.
Kann mein Arbeitgeber mich zwingen Überstunden zu machen?
Grundsätzlich kann Ihr Arbeitgeber Sie nicht zwingen, Überstunden zu machen. Sie sind nur verpflichtet, die Arbeitszeit zu leisten, die im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung vereinbart ist. Eine Ausnahme gilt nur in Notfällen, wenn eine betrieblich bedingte unvorhersehbare Lage vorliegt und Sie aus Treuepflicht zum Schutz des Unternehmens Überstunden leisten müssen. Dies ist aber nur in engen Grenzen möglich und muss durch den Arbeitgeber nachgewiesen werden. Die maximale Arbeitszeit pro Tag darf zudem 10 Stunden nicht überschreiten (§ 3 Arbeitszeitgesetz).
Wann müssen Überstunden nicht bezahlt werden?
Überstunden müssen grundsätzlich bezahlt werden, es sei denn, es gibt eine ausdrückliche Vereinbarung, die dies ausschließt. Eine solche Vereinbarung kann im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung enthalten sein. Allerdings ist eine solche Klausel nur wirksam, wenn sie eine angemessene Grenze für die Anzahl der Überstunden festlegt. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine Pauschalabgeltung von bis zu 10 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit noch zulässig ist. Freiwillig geleistete Überstunden, die nicht vom Arbeitgeber angeordnet oder gebilligt wurden, müssen ebenfalls nicht bezahlt werden.
Wie viel Überstunden darf ich bei einer 40-Stunden-Woche machen?
Die Anzahl der Überstunden, die Sie bei einer 40-Stunden-Woche machen dürfen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen müssen Sie die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit beachten, die eventuell niedriger als 40 Stunden sein kann. Zum anderen müssen Sie die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes einhalten, die eine maximale Arbeitszeit von 10 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche vorsehen (§§ 3, 6 ArbZG). Dabei können Sie innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen einen Ausgleich schaffen, indem Sie an anderen Tagen weniger arbeiten (§ 4 ArbZG). Außerdem müssen Sie eventuelle tarifvertragliche oder betriebliche Regelungen berücksichtigen, die weitere Einschränkungen oder Ausnahmen vorsehen können.
Was passiert, wenn ich Überstunden verweigere?
Das hängt davon ab, ob Sie vertraglich oder gesetzlich zur Leistung von Überstunden verpflichtet sind. Wenn Sie keine solche Verpflichtung haben, können Sie Überstunden grundsätzlich verweigern. Allerdings müssen Sie in Notfällen oder bei betrieblicher Notwendigkeit aus Treuepflicht Überstunden leisten. Wenn Sie eine Verpflichtung zu Überstunden haben, können Sie diese nur aus wichtigem Grund verweigern, zum Beispiel wenn Sie gesundheitlich nicht dazu in der Lage sind oder wenn die Überstunden gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen. Wenn Sie unberechtigt Überstunden verweigern, kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, wie zum Beispiel eine Abmahnung oder eine Kündigung .
Wer entscheidet über die Überstunden?
Grundsätzlich entscheidet der Arbeitgeber über die Anordnung von Überstunden. Er muss dabei aber die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsvertrages beachten. Außerdem muss er die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats wahren, wenn es einen gibt. Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Lage und Verteilung der Arbeitszeit sowie bei der Einführung von Gleitzeit oder anderen flexiblen Arbeitszeitmodellen . Der Arbeitgeber muss also die Zustimmung des Betriebsrats einholen, bevor er Überstunden anordnet.
Wann verfallen Überstunden?
Überstunden verfallen nicht automatisch, sondern nur dann, wenn es eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung gibt. Diese Regelung muss aber klar und verständlich sein und darf den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen. Wenn es keine solche Regelung gibt, verfallen Überstunden erst nach drei Jahren mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind . Das heißt, dass Sie Ihre Überstunden aus dem Jahr 2020 bis zum 31.12.2023 geltend machen können.
Wie viele Tage darf ich am Stück arbeiten?
Das Arbeitszeitgesetz schreibt vor, dass Sie an mindestens einem Tag pro Woche nicht arbeiten dürfen. Das heißt, dass Sie maximal sechs Tage am Stück arbeiten dürfen. Allerdings kann diese Regelung ausnahmsweise abgewandelt werden, wenn es betriebliche Gründe dafür gibt oder wenn es sich um eine vorübergehende Situation handelt. In diesem Fall müssen Sie aber innerhalb von sechs Wochen oder innerhalb eines Kalendermonats mindestens vier freie Tage haben .
Wird die Fahrzeit als Arbeitszeit angerechnet?
Das hängt davon ab, ob die Fahrzeit als Wegezeit oder als Dienstreise gilt. Die Wegezeit ist die Zeit, die Sie für den normalen Weg zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte brauchen. Diese Zeit gilt in der Regel nicht als Arbeitszeit und wird daher auch nicht vergütet oder als Überstunde angerechnet . Die Dienstreise ist die Zeit, die Sie für eine vom Arbeitgeber angeordnete Fahrt zu einem anderen Ort als Ihrer Arbeitsstätte brauchen. Diese Zeit gilt in der Regel als Arbeitszeit und muss daher vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden .
Sind zu viele Überstunden strafbar?
Nein, zu viele Überstunden sind nicht strafbar für den Arbeitnehmer. Allerdings kann der Arbeitgeber sich strafbar machen, wenn er gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt. Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die tägliche Arbeitszeit auf maximal zehn Stunden und die wöchentliche Arbeitszeit auf maximal 48 Stunden im Durchschnitt von sechs Monaten. Außerdem schreibt es Ruhezeiten von mindestens elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen und von mindestens 24 Stunden an Sonn- und Feiertagen vor. Wenn der Arbeitgeber diese Vorschriften missachtet, kann er mit einer Geldbuße von bis zu 15.000 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden .
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