Alles Wissenswerte rund um das Thema Sozialabgaben erfahren Sie von einem Rechtsanwalt – schnell und von zu Hause aus über unsere „Hotline Arbeitsrecht“.
Interessantes zu Sozialabgaben
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
Jeder, der eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt, ist zur Zahlung von Sozialabgaben verpflichtet. Zu diesen Abgaben zählen die Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Alle genannten Versicherungen sind in Deutschland verpflichtend, das heißt, dass jeder Arbeitnehmer gegen die Risiken Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Alter, Unfall und Arbeitslosigkeit abgesichert sein muss. Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer gesetzlich versichert. Zudem besteht die Möglichkeit, ab einem bestimmten Einkommen zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln und sich neben der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzlich privat abzusichern (Riester-Rente, Rürup-Rente).
Der Arbeitnehmer muss jedoch nicht allein für alle Sozialabgaben aufkommen. Die Abgaben werden zu mehr oder weniger gleichen Teilen vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Die Abgabenhöhe ist jeweils prozentual abhängig vom Brutto-Einkommen. Eine Ausnahme ist die gesetzliche Unfallversicherung: Diese Beiträge muss der Arbeitgeber allein tragen. Die Beiträge werden für jeden Monat neu berechnet und vom Arbeitgeber abgeführt.
Ausgenommen von der Abgabenpflicht sind Arbeitsverhältnisse mit einem Entgelt bis zu 450 Euro pro Monat. Geringfügig Beschäftigte sind lediglich zur Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge verpflichtet, können sich auf Antrag jedoch von dieser Pflicht befreien lassen. Kurzfristige geringfügige Beschäftigungen, die nur einen Zeitraum bis maximal 3 Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage umfassen, sind von allen Sozialabgaben befreit.
Besondere Regelungen gelten zudem für Unternehmer, Selbständige und in der Künstlersozialkasse Versicherte. Wer bereits Künstlersozialabgaben leistet, ist von den Sozialabgaben für Kranversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung befreit. Selbständige und Unternehmer können sich freiwillig sozialversichern.
Sie möchten sich genauer darüber informieren, wie sich die Sozialabgaben zusammensetzen und wie sich die genaue Höhe für Ihr individuelles Einkommen errechnet? Sie wissen nicht genau, welche Sozialabgaben Sie zahlen müssen? Alle bestehenden Fragen werden Ihnen gern von einem unserer Rechtsanwälte beantwortet. Wählen Sie dafür einfach die Nummer unserer telefonischen Beratungshotline „Arbeitsrecht“ und lassen Sie sich beraten.
Schriftliche Rechtsberatung zu Sozialabgaben
Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.