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Wichtige Gebiete zur Selbständigkeit

  • Beschäftigung
  • Selbständigenquote
  • Arbeitsverhältnis
  • Frauenanteil

Der Begriff Selbständigkeit beschreibt eine wirtschaftliche Tätigkeit, die von einer Person auf eigene Rechnung ausgeübt wird und nicht etwa, wie im Falle eines Angestelltenverhältnisses, auf Rechnung des Arbeitgebers. Im vierten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) wird die Selbständigkeit von der Beschäftigung abgegrenzt, die hiernach eine „nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis“ ist. Das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) definiert Selbständige als Personen, die Eigentümer (allein oder gemeinschaftlich) eines Unternehmens ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind, in welchem sie arbeiten.

In Deutschland arbeiten etwa 4,5 Millionen Menschen in Selbständigkeit. Die Selbständigenquote, die den Anteil der Selbständigen an allen Erwerbstätigen eines Landes bezeichnet, liegt bei rund 11%, was im internationalen Vergleich eher wenig ist. Es wird unterschieden zwischen den sogenannten Solo-Selbständigen, die keine weiteren Personen beschäftigen und den Selbständigen mit Beschäftigten. Amtlichen Statistiken zufolge liegt der Anteil der Solo-Selbstständigen an der Gesamtzahl der Selbständigen in Deutschland bei rund 57%, die Selbständigen mit Beschäftigten machen dementsprechend einen Anteil von 43% aus.

Kann man angestellt und gleichzeitig selbstständig sein?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Man muss aber einige Voraussetzungen beachten, wie z.B. die Einhaltung der Arbeitszeiten, die Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber, die Anmeldung der Selbstständigkeit beim Finanzamt und die Beachtung von Wettbewerbsverboten.

Wie viel darf ich als Selbständiger steuerfrei verdienen?

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem persönlichen Steuersatz, der Art der Einkünfte, der Höhe der Betriebsausgaben und der Wahl der Rechtsform. Es gibt aber einen Grundfreibetrag, der für alle Steuerpflichtigen gilt. Dieser beträgt im Jahr 2023 10.000 Euro. Das heißt, dass man bis zu diesem Betrag keine Einkommensteuer zahlen muss.

Wann muss ich meinen Arbeitgeber über meine Selbständigkeit informieren?

Das kommt darauf an, ob die Selbstständigkeit eine Nebentätigkeit oder eine Haupttätigkeit ist. Wenn es sich um eine Nebentätigkeit handelt, muss man den Arbeitgeber nur informieren, wenn es im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung so vereinbart ist oder wenn die Selbstständigkeit zu Interessenkonflikten oder Leistungseinbußen führen könnte. Wenn es sich um eine Haupttätigkeit handelt, muss man den Arbeitgeber immer informieren und seine Zustimmung einholen.

Wie viele Stunden darf ich nebenberuflich selbstständig arbeiten?

Das hängt von der Arbeitszeit im Hauptberuf ab. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit beträgt 48 Stunden pro Woche. Das heißt, dass man neben dem Hauptberuf maximal 20 Stunden pro Woche selbstständig arbeiten darf. Allerdings kann es auch andere Grenzen geben, wie z.B. die tarifvertragliche oder die vertragliche Arbeitszeit oder die gesundheitliche Belastbarkeit.

Wie wird die selbstständige Nebentätigkeit versteuert?

Die selbstständige Nebentätigkeit wird als Einkommen aus selbstständiger Arbeit versteuert. Das heißt, dass man eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen und eine Einkommensteuererklärung abgeben muss. Außerdem muss man je nach Höhe der Einkünfte Umsatzsteuer und Gewerbesteuer zahlen.

Kann man Teilzeit arbeiten und selbstständig sein?

Ja, das ist möglich. Man muss aber darauf achten, dass man die Arbeitszeit im Teilzeitjob nicht überschreitet und dass man die Selbstständigkeit ordnungsgemäß anmeldet und versteuert.

Ist das Arbeitsrecht für Selbständige anwendbar?

Das Arbeitsrecht ist grundsätzlich nur für Arbeitnehmer und Arbeitgeber anwendbar, nicht für Selbstständige. Selbstständige sind Personen, die ihre Tätigkeit eigenverantwortlich und unabhängig von Weisungen ausüben. Sie unterliegen nicht dem Kündigungsschutz, dem Mindestlohn, der Arbeitszeitregelung oder anderen arbeitsrechtlichen Vorschriften.

Für wen gilt das Arbeitsrecht nicht?

Das Arbeitsrecht gilt nicht für Beamte, Soldaten, Richter und andere Personen des öffentlichen Dienstes, da sie einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis unterliegen. Ebenso gilt das Arbeitsrecht nicht für freie Mitarbeiter, freie Dienstnehmer oder Werkvertragsnehmer, die keine persönliche Abhängigkeit zu ihrem Auftraggeber haben.

Was versteht man unter Scheinselbstständigkeit?

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Person formal als Selbstständiger auftritt, aber tatsächlich wie ein Arbeitnehmer beschäftigt ist. Das heißt, sie ist in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert, erhält regelmäßige Zahlungen, muss feste Arbeitszeiten einhalten und Weisungen befolgen. Scheinselbstständigkeit ist rechtswidrig und kann zu Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern und Strafen führen.

Welche Pflichten hat ein Selbständiger?

Ein Selbstständiger hat die Pflicht, seine Tätigkeit ordnungsgemäß und vertragsgerecht auszuführen. Er muss sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, insbesondere an das Steuerrecht, das Gewerberecht und das Wettbewerbsrecht. Er muss auch seine eigene soziale Absicherung gewährleisten, indem er sich freiwillig kranken-, renten- und arbeitslosenversichert oder eine private Vorsorge trifft.

Welche Rechte haben Selbständige?

Ein Selbstständiger hat das Recht, seine Tätigkeit frei zu gestalten und zu organisieren. Er kann selbst entscheiden, wann, wo, wie und mit wem er arbeitet. Der Selbstständige kann auch seine Preise selbst festlegen und seine Vertragsbedingungen aushandeln. Er hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Leistung und auf einen effektiven Rechtsschutz bei Streitigkeiten mit seinen Auftraggebern.

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