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Interessantes zur Scheinselbstständigkeit

  • Selbständigkeit
  • Arbeitsverhältnis
  • Sozialabgaben
  • Lohnsteuer
  • Schwarzarbeit

Der Begriff Scheinselbstständigkeit beschreibt eine Sonderform eines Arbeitsverhältnisses: Ist eine Person als selbstständig gemeldet und tätig, nimmt in diesem Rahmen jedoch eine Arbeit wahr, die von ihrer Art her gewohnheitsmäßig von Arbeitnehmern erbracht wird, dann liegt ein Fall von Scheinselbständigkeit vor. Problematisch an der Scheinselbstständigkeit ist, dass für eine eigentlich sozialversicherungspflichtige und lohnsteuerpflichtige Tätigkeit keine Beiträge zur Sozialversicherung und keine Lohnsteuer abgeführt werden. Aus diesem Grund ist der Gesetzgeber auch darum bemüht, Scheinselbstständigkeit zu verhindern und stuft sie als Schwarzarbeit ein.

Scheinselbstständigkeit ist oft ein heikles Thema: Im Gesetz ist der Begriff nicht abschließend geregelt und ausreichend von der Selbstständigkeit abgegrenzt, weshalb auch Fachleute nicht immer eine klare Auskunft geben können. Als Anhaltspunkt für eine Scheinselbstständigkeit gilt ein bestehendes Abhängigkeitsverhältnis zum Auftraggeber. Ist der Selbstständige weisungsgebunden, kann etwa nicht selbst über die Arbeitszeit bestimmen, wird eine Scheinselbstständigkeit vermutet. Weitere Anhaltspunkte sind das Fehlen eigener Geschäftsräume, die überwiegende Tätigkeit für einen einzelnen Auftraggeber oder das Auftreten des Selbstständigen in der Arbeitskleidung des Auftraggebers.

Wird eine Scheinselbstständigkeit nachgewiesen, muss der Arbeitgeber für bis zu vier Jahre die Beiträge zur Sozialversicherung nachzahlen. Insbesondere für ihn ist die Scheinselbstständigkeit also mit Risiken verbunden. Herrscht Unklarheit über die Rechtslage, haben deshalb sowohl der Auftraggeber als auch der Selbstständige die Möglichkeit, bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Statusfeststellungsverfahren zu beantragen. Damit wird die Rechtsstellung des Selbstständigen geklärt.

Sie sind für einen Auftraggeber tätig und wissen nicht genau, ob Ihre Arbeit als Scheinselbstständigkeit zu fassen ist? Sie möchten den Status Ihrer freien Mitarbeiter klären? Oder möchten Sie sich bereits vor der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit gegen eventuelle Risiken absichern? Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht gibt Ihnen gern die gewünschte Auskunft: Einfach die Nummer der „Hotline Arbeitsrecht“ wählen und sich mit einem fachkundigen Anwalt verbinden lassen. Es wird empfohlen, wichtige Unterlagen griffbereit zu halten: So können Sie beim Anruf schnell auf Rückfragen reagieren.

Schriftliche Rechtsberatung zur Scheinselbstständigkeit

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