☎ Anwaltshotline “Nebentätigkeit”

Beratungspaket zum Festpreis buchen - Anruf vom Anwalt erhalten

29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

  • entspricht
    1,93€/min

weiter

49*

30 Minuten
meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

  • entspricht
    1,63€/min

weiter

69*

45 Minuten
  • 45 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

  • entspricht
    1,53€/min

weiter
So einfach geht's:
  • 1 Beratungspaket auswählen & buchen
  • 2 Optional - Rechtsgebiet auswählen
  • 3 Anwalt ruft Sie an
Sie benötigen schriftliche Auskunft?

Für die schriftliche Stellungsnahme eines Anwalts sowie zur Dokumentenprüfung klicken Sie hier.

Zur schriftlichen Rechtsberatung
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer

Bei der Ausübung einer Nebentätigkeit neben dem Hauptberuf muss einiges beachtet werden. Über die Details informiert Sie gern ein Rechtsanwalt unserer „Hotline Arbeitsrecht“.

Interessantes zur Nebentätigkeit

  • Beamtenverhältnis
  • Einkommensteuer
  • Zuverdienst
  • Erlaubnis
  • Anzeigepflicht

Fachliche Auskunft zu allen Themen rund um die Nebentätigkeit erhalten Sie bei der „Anwaltshotline Arbeitsrecht“ – ein Anruf genügt.

Eine Nebentätigkeit kann für Arbeitnehmer eine lukrative Möglichkeit sein, um neben der regulären Arbeit das Einkommen noch ein wenig aufzustocken. Auch Beamte haben die Möglichkeit, eine Nebentätigkeit anzunehmen. Dabei ist jedoch auf verschiedene Punkte achtzugeben.

Unter einer Nebentätigkeit versteht man ein Arbeitsverhältnis, das neben der Haupttätigkeit noch zusätzlich ausgeübt wird. Folgende Beschäftigungen fallen jedoch nicht darunter: Wahrnehmung öffentlicher Ehrenämter sowie die unentgeltliche Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung,

Bei der Ausübung eines Beamtenverhältnisses gilt: Im Beamtenstatusgesetz, in den Beamtengesetzen des Bundes und der Länder sowie in einzelnen Nebentätigkeitsverordnungen ist genau geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Beamter eine Nebentätigkeit aufnehmen darf. Eine Nebentätigkeit muss dem Dienstherrn grundsätzlich angezeigt werden und sofern sie dazu geeignet ist, dienstliche Interessen zu beeinträchtigen, muss für ihre Ausübung eine Erlaubnis eingeholt werden. Von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind folgende Nebentätigkeiten: schriftstellerische, künstlerische oder wissenschaftliche Tätigkeit, Vortragstätigkeiten, Verwaltung des eigenen Vermögens, Gutachtertätigkeit von Hochschullehrern sowie die Arbeit in einer Gewerkschaft, einem Berufsverband oder einer Selbsthilfeeinrichtung. Unter Umständen müssen aber auch diese Nebentätigkeiten dem Dienstherrn angezeigt und über sie genaue Auskunft gegeben werden.

Auch alle anderen, nicht in einem Beamtenverhältnis stehenden Arbeitnehmer sind grundsätzlich zur Aufnahme einer Nebentätigkeit berechtigt, sofern diese nicht die Ausübung des Arbeitsverhältnisses beeinträchtigt. Hier können vertragliche oder gesetzliche Sonderbestimmungen gelten (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung). Die Aufnahme einer weiteren Beschäftigung zieht zudem steuerrechtliche Folgen nach sich: Auf die Einkünfte aus der Nebentätigkeit sind unter Umständen zusätzliche Steuern zu zahlen. Das ist abhängig von der Einkunftsart, unter welche die Nebentätigkeit fällt.

Sie sind Beamter und möchten nebenbei noch eine zusätzliche Tätigkeit aufnehmen? Sie benötigen Hilfe bei der Erfassung Ihrer Nebentätigkeit in der Steuererklärung? Verlangt Ihre oberste Dienstbehörde von Ihnen die Ausübung einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst? Holen Sie den benötigten Rechtsrat bei einem Fachmann ein: Einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht erreichen Sie telefonisch über unsere „Hotline Arbeitsrecht“ – rufen Sie noch heute an!

Schriftliche Rechtsberatung zur Nebentätigkeit

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.