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Über unsere „Hotline Arbeitsrecht“ erreichen Sie schnell und unkompliziert einen Rechtsanwalt, der Sie umfassend über alle aktuellen Regelungen zum Thema Mindestlohn informiert. Ein Anruf genügt, bequem und kostengünstig von zu Hause aus.

Interessantes zum Mindestlohn

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Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Damit besteht nun erstmals ein gesetzlicher Mindestlohn von brutto 8,50 Euro/Zeitstunde für jeden Volljährigen, der in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis steht, unabhängig von der Branche, in der er tätig ist. Auch für die meisten Praktikanten hat der Mindestlohn nun Geltung. Ausgeschlossen ist der Mindestlohn für Praktika, die im Rahmen der Schulausbildung oder des Studiums absolviert werden, einer bis zu dreimonatigen Orientierungsphase dienen oder zum Erwerb einer Einstiegsqualifikation vom Arbeitsamt gefördert werden. Keinen Anspruch haben zudem Auszubildende und ehrenamtlich Tätige.

Zusätzlich existieren für bestimmte Berufsgruppen spezielle Regelungen zum Mindestlohn. Die gesetzlichen 8,50 Euro bilden damit lediglich die Untergrenze dessen, was auf jeden Fall vom Arbeitgeber zu zahlen ist. Ist ein Branchenmindestlohn also höher als der gesetzliche Mindestlohn, so hat er Vorrang und die Arbeitgeber sind weiterhin dazu verpflichtet, den höheren Branchentarif zu zahlen.

Für Laien undurchschaubar sind insbesondere die Sonderregelungen und Ausnahmen, die noch während der Einführungsphase des Gesetzes bis 2017 gelten. Von diesen Ausnahmen sind vor allem Branchenmindestlöhne betroffen, die niedriger sind als der gesetzliche Mindestlohn. Sie dürfen noch bis Ende 2016 gezahlt werden, müssen aber spätestens zum 01.01.2017 auf mindestens 8,50 Euro angehoben werden.

Sie sind unsicher, ob auch Ihre Beschäftigung unter den gesetzlichen Mindestlohn fällt und Sie eine Erhöhung Ihres Gehaltes gegen den Arbeitgeber durchsetzen können? Ihr Arbeitgeber weigert sich trotz gesetzlicher Verpflichtung, Ihnen den Mindestlohn zu zahlen? Gern werden Ihnen alle bestehenden Fragen und Unklarheiten von einem erfahrenen Arbeitsrechtler beantwortet. Einen solchen Anwalt für Arbeitsrecht erreichen Sie telefonisch über die „Hotline Arbeitsrecht“. Halten Sie Ihren Arbeitsvertrag und andere wichtige Dokumente bereit, damit Sie schnell auf Rückfragen reagieren können.

Schriftliche Rechtsberatung zum Mindestlohn

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.