Sie benötigen kompetente Rechtsberatung zur Lohnsteuer, weil Sie erstmalig ein lohnsteuerpflichtiges Arbeitsverhältnis aufnehmen, für Ihre Mitarbeiter Lohnsteuer berechnen und abführen müssen oder mit dem Finanzamt aneinander geraten sind? Wenden Sie sich vertrauensvoll an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, den Sie bei unserer „Hotline Arbeitsrecht“ erreichen.
Interessantes zur Lohnsteuer
- Steuererklärung
- Einkommensteuer
- Arbeitsverhältnis
- Abgabe
- Lohnsteuerkarte
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Für Laien ist das Steuerrecht oft nicht leicht zu durchschauen. Vielen ist beispielsweise überhaupt nicht klar, wo eigentlich der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer liegt. Einfach gesagt: Es gibt eigentlich keinen. Die Lohnsteuer selbst ist keine eigenständige Steuerart, sondern die Erhebungsform der Einkommensteuer. Die Lohnsteuer wird auf den kompletten Arbeitslohn aus nichtselbstständiger Tätigkeit erhoben und schließlich bei der steuerlichen Veranlagung auf die Einkommensteuer angerechnet. Sie ist somit eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die damit im Regelfall auch komplett abgegolten ist. Nur unter bestimmten Bedingungen kann der Arbeitnehmer gesondert zur Einkommensteuer veranlagt werden, beispielsweise bei der Zugehörigkeit zu den Steuerklassen V und VI oder bei der gleichzeitigen Ausübung mehrerer Beschäftigungsverhältnisse.
Die Lohnsteuer muss vom Arbeitnehmer bezahlt werden. Allerdings ist der Arbeitgeber für die korrekte Berechnung der Steuerbeträge und die Abführung an das zuständige Finanzamt verantwortlich. Wurden die Lohnsteuerbeträge falsch berechnet oder zu wenig Lohnsteuer abgeführt, haftet dafür nicht der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber. Die Berechnung der Steuerhöhe erfolgt auf Grundlage der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Relevant sind hier etwa der Familienstand, die Religionsgemeinschaft oder die Anzahl der Kinder. In der Vergangenheit wurden diese Merkmale auf der Lohnsteuerkarte eingetragen, heute erfolgt die Abfrage der Merkmale auf elektronischem Weg. Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer, die er von seinem Arbeitnehmer einbehalten hat, dem Finanzamt bis spätestens zum zehnten Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums anzumelden und abzuführen.
Sie haben Ihr Unternehmen neu gegründet und müssen nun erstmals für Mitarbeiter Lohnsteuer abführen? Sie benötigen Hilfe bei der korrekten Berechnung der Steuerhöhe und wollen sich durch zuverlässige Informationen von einem Rechtsanwalt absichern? Oder haben Sie als Arbeitnehmer eine allgemeine Frage zur Lohnsteuer? Die passende Rechtsauskunft liefert Ihnen gern ein Anwalt unserer „Hotline Arbeitsrecht“.
Schriftliche Rechtsberatung zur Lohnsteuer
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