Ihnen wurde ohne Angabe plausibler Kündigungsgründe gekündigt? Was Sie nun tun können, erfahren Sie von einem unserer Anwälte. Rufen Sie einfach hierzu sofort die Anwaltshotline Arbeitsrecht an!
Bedeutende Bereiche zu Kündigungsgründen
- Auftragsrückgang
- Rationalisierungsmaßnahmen
- Unpünktlichkeit
- unentschuldigtes Fehlen
- Arbeitsunfähigkeit
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Um einem Arbeitnehmer kündigen zu können, muss der Arbeitgeber entweder betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe anführen, die es unmöglich machen, den Arbeitnehmer weiterhin zu beschäftigen. Betriebsbedingte Gründe können dabei beispielsweise Absatzschwierigkeiten, Umsatzrückgang, Auftragsrückgang, Fremdvergabe von Arbeiten, Rationalisierungsmaßnahmen oder die Stilllegung des Betriebs sein.
Bei personenbedingten Kündigungen können Gründe angeführt werden wie lang dauernde Krankheiten, die den Mitarbeiter für länger als 1½ Jahre arbeitsunfähig machen, oder die komplette Arbeitsunfähigkeit. Konkret kann eine Kündigung gerechtfertigt sein bei: häufigen Kurzerkrankungen, lang andauernden Erkrankungen, krankheitsbedingter dauernder Leistungsunfähigkeit, völliger Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und bei krankheitsbedingter Leistungsminderung.
Bei verhaltensbedingten Kündigungen werden Argumente aufgezeigt, wie der Verstoß gegen ein betriebliches Alkoholverbot, die Verweigerung arbeitsvertraglich geschuldeter Leistungen, unentschuldigtes Fehlen oder häufige Unpünktlichkeit, die die betrieblichen Abläufe stört. Auch das private Internetsurfen am betrieblichen Arbeitsplatz kann ein Kündigungsgrund sein. Verhaltensbedingte Kündigungen werden häufig als fristlose Kündigungen ausgesprochen.
Kündigungen durch den Arbeitgeber sind schriftlich und in der Regel unter Einhaltung gewisser Fristen auszusprechen. Grundsätzlich steht außerdem dem Betriebsrat ein Widerspruchsrecht bei ordentlichen Kündigungen zu.
Gekündigt ohne nachvollziehbare Kündigungsgründe? Lassen Sie sich das nicht gefallen und fordern Sie Ihr Recht ein. Wie Ihre Handlungsmöglichkeiten aussehen, erfahren Sie von einem unserer qualifizierten Anwälte. Rufen Sie hierzu am besten noch heute die „Anwaltshotline Kündigungsgründe“ an und informieren Sie sich über Ihre Rechte. Zögern Sie also nicht länger und rufen Sie die „Hotline Kündigungsgründe“ an. Signifikante Unterlagen bitte bereithalten!
Schriftliche Rechtsberatung zu Kündigungsgründen
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