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Themenbereiche zur Krankheit im Arbeitsrecht

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber bei Krankheit?

Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern, um sie am Arbeitsplatz zu schützen und körperlichen oder psychischen Schaden von ihnen abzuwenden. Bei Verletzung der Fürsorgepflicht haben Arbeitnehmer unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz. Außerdem muss der Arbeitgeber Arbeitnehmern bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit sechs Wochen lang weiter Lohn bzw. Gehalt zahlen . Unternehmen mit weniger als 30 Vollzeit-Beschäftigten müssen die Umlage U1 an die Krankenkasse zahlen, die dann zwischen 40 und 80 Prozent der Entgeltfortzahlung übernimmt.

Kann mein Arbeitgeber mich zwingen zur Arbeit zu kommen, wenn ich krank bin ?

Nein, das kann er nicht. Wenn Sie krank sind und eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorlegen, dürfen Sie nicht zur Arbeit erscheinen. Der Arbeitgeber kann Ihnen auch nicht kündigen oder abmahnen, wenn Sie sich an die Anzeige- und Nachweispflichten halten. Sie müssen sich jedoch an die ärztlichen Anweisungen halten und alles tun, um Ihre Genesung zu fördern.

Darf der Arbeitgeber beim Arzt meinen Gesundheitszustand abfragen?

Nein, das darf er nicht. Der Arzt unterliegt der Schweigepflicht und darf dem Arbeitgeber keine Auskünfte über Ihren Gesundheitszustand geben, es sei denn, Sie entbinden ihn ausdrücklich davon. Der Arbeitgeber darf nur wissen, ob Sie arbeitsunfähig sind und wie lange voraussichtlich. Er darf auch nicht nach dem Grund Ihrer Erkrankung fragen, es sei denn, es besteht ein berechtigtes Interesse, zum Beispiel bei einer ansteckenden Krankheit oder einer Berufskrankheit.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet bei Krankheit zu zahlen?

Ja, der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen bei Krankheit Ihr Gehalt oder Ihren Lohn weiterzuzahlen. Dies gilt für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit pro Erkrankungsfall . Danach erhalten Sie Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70 Prozent Ihres Bruttoeinkommens, jedoch maximal 90 Prozent Ihres Nettoeinkommens.

Welche Mitteilungspflicht hat der Arbeitnehmer im Krankheitsfall?

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern, also in der Regel noch am selben Tag. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss der Arbeitnehmer spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Der Arbeitgeber kann die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung auch früher verlangen. Seit dem 1.1.2023 sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bei den Krankenkassen abzurufen.

Was darf ein krankgeschriebener Mitarbeiter machen?

Ein krankgeschriebener Mitarbeiter darf alles machen, was seiner Genesung nicht schadet oder verzögert. Das heißt, er muss sich an die ärztlichen Anweisungen halten und darf keine Tätigkeiten ausüben, die seiner Erkrankung widersprechen oder sie verschlimmern. Zum Beispiel darf ein Mitarbeiter mit einem gebrochenen Bein nicht Fußball spielen, aber spazieren gehen, wenn der Arzt es erlaubt. Ein Mitarbeiter mit einer Grippe darf nicht in die Sauna gehen, aber einen Film schauen, wenn er sich dabei ausruht. Der Arbeitgeber hat kein Recht, den krankgeschriebenen Mitarbeiter zu kontrollieren oder zu überwachen.

Was darf mein Chef, wenn ich krank bin?

Dein Chef darf dich bei einer Krankheit nicht unter Druck setzen oder dich zu einer schnelleren Genesung drängen. Er darf dich auch nicht ohne deine Zustimmung besuchen oder anrufen, um sich nach deinem Gesundheitszustand zu erkundigen. Er darf aber verlangen, dass du ihm unverzüglich deine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer mitteilst. Außerdem darf er von dir eine ärztliche Bescheinigung über deine Arbeitsunfähigkeit verlangen, die du spätestens am vierten Krankheitstag vorlegen musst. Wenn dein Chef einen begründeten Verdacht hat, dass du deine Krankheit nur vortäuschst oder dich genesungswidrig verhältst, darf er auch eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) anfordern.

Ist man verpflichtet ans Telefon zu gehen, wenn man krank ist?

Nein, man ist nicht verpflichtet ans Telefon zu gehen, wenn man krank ist. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die dich dazu zwingt, mit deinem Chef oder deinen Kollegen zu telefonieren, wenn du arbeitsunfähig bist. Du musst nur über den Fakt der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren. Wenn du dich jedoch dazu bereit erklärst, telefonisch erreichbar zu sein, solltest du dich auch daran halten. Andernfalls könnte dein Chef dein Verhalten als unkooperativ oder illoyal auslegen.

Ist man verpflichtet sich telefonisch krank zu melden?

Ja, man ist verpflichtet sich telefonisch krank zu melden. Das Arbeitsrecht schreibt vor, dass du deinem Arbeitgeber deine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen musst. Das bedeutet, dass du dich so früh wie möglich krank melden solltest, am besten noch vor dem Beginn deiner regulären Arbeitszeit. Die Krankmeldung sollte telefonisch erfolgen, damit dein Arbeitgeber direkt informiert ist und entsprechende Maßnahmen ergreifen kann. Eine schriftliche oder elektronische Krankmeldung ist nur dann ausreichend, wenn dies im Unternehmen gleichermaßen üblich ist oder wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht telefonieren kannst.

Wie lange darf ich krank sein, ohne gekündigt zu werden?

Es gibt keine feste Grenze dafür, wie lange du krank sein darfst, ohne gekündigt zu werden. Dein Arbeitgeber kann dir grundsätzlich auch während der Krankheit kündigen, wenn er dafür einen sachlichen Grund hat. Ein solcher Grund kann zum Beispiel eine lang andauernde oder häufig wiederkehrende Krankheit sein, die deine Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt oder die betrieblichen Abläufe erheblich stört. Allerdings muss dein Arbeitgeber dabei die gesetzlichen Vorgaben beachten, wie zum Beispiel die Kündigungsfrist, den Kündigungsschutz und die Sozialauswahl. Außerdem muss er eine negative Prognose über deine Gesundheitsentwicklung stellen und nachweisen können, dass es keine milderen Mittel gibt, um das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.

Kann man wegen zu vieler Krankheitstage abgemahnt werden?

Nein, man kann nicht wegen zu vieler Krankheitstage abgemahnt werden. Eine Abmahnung ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur Rüge eines vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers. Wenn du jedoch krank bist und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen kannst, bist du nicht vertragswidrig tätig geworden. Du hast vielmehr von deinem Recht Gebrauch gemacht, dich bei Arbeitsunfähigkeit von der Arbeit freizustellen. Eine Abmahnung wäre daher unzulässig und unwirksam. Allerdings kann dein Arbeitgeber dich bei häufigen oder langen Krankheitszeiten zu einem Personalgespräch einladen, um die Ursachen und mögliche Lösungen zu besprechen. Er kann dich auch auffordern, dich vom MDK untersuchen zu lassen, wenn er Zweifel an deiner Arbeitsunfähigkeit hat.