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Bei der Heimarbeit ist man nicht in allen Belangen mit regulären Arbeitnehmern gleichgestellt und unterliegt verschiedenen Sonderregelungen. Welche das sind und was Sie bei der Ausübung einer solchen Tätigkeit beachten müssen, erfahren Sie von einem unserer Rechtsanwälte der „Hotline Arbeitsrecht“.

Was zählt zu Heimarbeit?

Heimarbeit ist eine Form der Erwerbstätigkeit, die außerhalb der Betriebsstätte des Arbeitgebers oder Auftraggebers ausgeübt wird. Die Heimarbeit kann sowohl selbständig als auch unselbständig sein. Selbständige Heimarbeiter arbeiten auf eigene Rechnung und erhalten ihre Aufträge direkt von ihren Kunden. Unselbständige Heimarbeiter stehen in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zu einem Arbeitgeber oder Zwischenmeister, der ihnen die erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung stellt und die Rechte an den erbrachten Leistungen hat. Das Heimarbeitsgesetz (HAG) regelt die allgemeinen Schutzvorschriften für unselbständige Heimarbeiter .

Ist man bei Heimarbeit krankenversichert?

Die Krankenversicherungspflicht hängt nicht von der Art der Erwerbstätigkeit ab, sondern von der Höhe des Einkommens und dem Status als Selbständiger oder Arbeitnehmer. Selbständige Heimarbeiter müssen sich grundsätzlich selbst krankenversichern, es sei denn, sie sind familienversichert oder befreit. Unselbständige Heimarbeiter sind wie andere Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert, wenn ihr Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Wenn ihr Einkommen darüber liegt, können sie sich privat krankenversichern oder freiwillig gesetzlich versichern.

Wie kann man das HomeOffice in der Steuererklärung geltend machen?

Das HomeOffice ist ein Arbeitszimmer, das sich in der eigenen Wohnung oder an einem anderen Ort befindet und ausschließlich oder nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird. Die Kosten für das HomeOffice können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass das HomeOffice den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet oder dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Höhe der absetzbaren Kosten ist auf 1.250 Euro pro Jahr begrenzt, es sei denn, das HomeOffice ist der einzige Arbeitsplatz.

Wie sicher ist Heimarbeit?

Die Sicherheit bei Heimarbeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art der Tätigkeit, den Arbeitsbedingungen, den Arbeitsmitteln und dem Datenschutz. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften zu sorgen und die Heimarbeiter über mögliche Gefahren und Schutzmaßnahmen zu informieren. Der Arbeitgeber muss auch die erforderlichen Arbeitsmittel bereitstellen und instand halten. Der Heimarbeiter hat die Pflicht, die Arbeitsmittel sachgemäß zu verwenden und die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Außerdem muss der Heimarbeiter die Datenschutzbestimmungen beachten und vertrauliche Informationen schützen.

Haben Heimarbeiter Anspruch auf Krankengeld?

Heimarbeiter haben grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld, wenn sie gesetzlich krankenversichert sind und wegen einer Krankheit arbeitsunfähig sind. Die Höhe und Dauer des Krankengeldes richten sich nach dem Einkommen und der Krankenkasse des Heimarbeiters. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens aber 90 Prozent des Nettoeinkommens. Das Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt.

Was genau ist Telearbeit?

Telearbeit ist eine Form der Heimarbeit, bei der moderne Informations- und Kommunikationstechnologien eingesetzt werden, um eine räumliche Trennung zwischen dem Arbeitsplatz und der Betriebsstätte zu ermöglichen. Telearbeit kann sowohl selbständig als auch unselbständig sein. Telearbeiter arbeiten in der Regel an einem festen Arbeitsplatz in ihrer Wohnung oder an einem anderen Ort, der vom Arbeitgeber oder Auftraggeber anerkannt ist. Telearbeit erfordert eine hohe Eigenverantwortung und Flexibilität des Telearbeiters, aber auch eine gute Abstimmung und Kommunikation mit dem Arbeitgeber oder Auftraggeber.

Was ist der Unterschied zwischen Heimarbeit und HomeOffice?

Heimarbeit und HomeOffice sind zwei Begriffe, die man oft synonym verwendet, aber unterschiedliche Bedeutungen haben. Die Heimarbeit ist ein Oberbegriff für alle Formen der Erwerbstätigkeit, die man außerhalb der Betriebsstätte des Arbeitgebers oder Auftraggebers ausübt. Heimarbeit kann sowohl selbständig als auch unselbständig sein. HomeOffice ist ein Unterbegriff für ein Arbeitszimmer, das sich in der eigenen Wohnung oder an einem anderen Ort befindet und ausschließlich oder nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird. HomeOffice kann nur unselbständig sein. Man kann die Kosten für das HomeOffice unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzen.

Ist mobiles Arbeiten zeitlich begrenzt?

Mobiles Arbeiten ist eine Form der Heimarbeit, bei der der Arbeitsplatz nicht festgelegt ist. Man wählt ihn je nach Bedarf und Situation. Das mobile Arbeiten kann sowohl selbständig als auch unselbständig sein. Mobiles Arbeiten ist nicht zeitlich begrenzt, sondern hängt von der Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber oder Auftraggeber und dem mobilen Arbeiter ab. Mobiles Arbeiten erfordert eine hohe Flexibilität und Mobilität des mobilen Arbeiters, aber auch eine klare Regelung der Arbeitszeiten, Arbeitsziele und Arbeitsmittel.

Kann der Arbeitgeber HomeOffice anordnen?

Der Arbeitgeber kann HomeOffice nicht einseitig anordnen, sondern muss die Zustimmung des Arbeitnehmers einholen. Der Arbeitnehmer hat jedoch keinen gesetzlichen Anspruch auf HomeOffice, es sei denn, es gibt eine tarifvertragliche oder betriebliche Regelung oder eine individuelle Vereinbarung im Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer müssen die Modalitäten des HomeOffice schriftlich festhalten, wie zum Beispiel die Arbeitszeiten, die Erreichbarkeit, die Arbeitsmittel und die Kostenübernahme.

Wer trägt die Kosten fürs HomeOffice?

Die Kosten für das HomeOffice umfassen zum Beispiel die Miete, die Heizung, die Stromkosten, die Telefon- und Internetkosten und die Anschaffung und Wartung der Arbeitsmittel. Die Kosten für das HomeOffice trägt grundsätzlich der Arbeitnehmer, es sei denn, es gibt eine anderslautende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer einen Zuschuss oder eine Pauschale für das HomeOffice zahlen, muss dies aber nicht tun. Der Arbeitnehmer kann die Kosten für das HomeOffice unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten von der Steuer absetzen.