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Rechtliches zum Thema Gleichstellung im Arbeitsrecht

Unter dem Begriff Gleichstellung sind Maßnahmen zu verstehen, welche der Angleichung von verschiedenen Bevölkerungsgruppen dienen sollen. In Deutschland spielt in diesem Zusammenhang das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz eine große Rolle.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – verbietet grundsätzlich die Benachteiligung von Arbeitnehmern aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Verstöße gegen diese Gleichbehandlungsverpflichtung in Bewerbungsverfahren können zu Zahlungsansprüchen der nicht berücksichtigten Bewerber führen.

Angewandt wird das AGG vor allem bei Problemstellungen mit:

  • dem Arbeitsrecht. Darunter fallen sämtliche Fälle rund um Einstellungsbedingungen, berufliche Erfolge, Arbeitsbedingungen sowie Arbeitsentgelt
  • der Beratung rund um die Berufsfindung. Hierzu zählen die Felder Umschulung, Zugang zu Berufsberatung und Weiterbildungsmaßnahmen
  • einer Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft und Arbeitgebervereinigungen und Vereinigungen, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören
  • sozialen Aspekten im Bereich des Sozialschutzes, der sozialen Vergünstigungen
  • Belästigung: Verletzung der Würde der Person, insbesondere durch Schaffung eines von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichneten Umfelds – sowie sexuelle Belästigung

Eine Ausnahme ist nur zulässig, wenn biologische Unterschiede die Verschiedenbehandlung erfordern (z. B. Mutterschutz); problematisch ist die Zulassung von Ausnahmen aus »funktionalen« Gründen, die meist auf der traditionellen gesellschaftlichen Rollenverteilung beruhen.

Bei der Einstellung von Arbeitnehmern muss das AGG beachtet werden. Es ist nicht zulässig, jemanden bei der Stellenausschreibung zu diskriminieren. Arbeitgeber sollten sehr stark auf eine neutrale Formulierung achten. Wird eine Stelle beispielsweise nur für eine Verkäuferin ausgeschrieben, kann ein nicht angenommener Verkäufer zu Recht Klage erheben (Bundesarbeitsgericht (AZ: 8 AZR 295/99)).

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Rechtliches zum Thema Gleichstellung im Arbeitsrecht

Die Gleichstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist ein wichtiges Thema im Arbeitsrecht. Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter, sexueller Orientierung oder Behinderung. Doch was bedeutet das konkret für die Praxis? Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Wie kann man sich gegen eine ungerechtfertigte Benachteiligung wehren? In diesem Blogbeitrag wollen wir einige Fragen zu diesem Thema beantworten.

Was ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz?

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz bedeutet, dass der Arbeitgeber Arbeitnehmer, die sich in einer vergleichbaren Lage befinden, bei Anwendung einer selbst geschaffenen Regelung gleich behandeln muss. Dieser Grundsatz gilt innerhalb des Betriebes und verbietet dem Arbeitgeber, einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen ohne sachlichen Grund zu bevorzugen oder zu benachteiligen.

Was sind die Diskriminierungsverbote im Gleichbehandlungsgesetz?

Das Gleichbehandlungsgesetz sieht Diskriminierungsverbote vor im Hinblick auf Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter und sexuelle Orientierung. Das Gleichbehandlungsgebot gilt für Arbeitsverhältnisse aller Art, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen, arbeitnehmerähnliche Beschäftigungsverhältnisse, Heimarbeiter, Leiharbeitnehmer sowie nach Österreich überlassene und entsandte Arbeitskräfte. Das Gleichbehandlungsgebot ist nicht auf das Arbeitsverhältnis alleine beschränkt. Es gilt auch für das Arbeitsumfeld, wie etwa Berufsausbildung, berufliche Weiterbildung sowie die ethnische Zugehörigkeit außerhalb der Arbeitswelt wie etwa Sozialschutz, soziale Vergütungen, Versorgung mit öffentlichen Gütern und Dienstleistungen, Wohnraum.

Wie kann man eine Diskriminierung nachweisen?

Beruft sich eine Person im Streitfall auf einen Diskriminierungstatbestand, hat sie diesen glaubhaft zu machen. Dem Beklagten obliegt es zu beweisen, dass es bei Abwägung aller Umstände wahrscheinlicher ist, dass ein anderes vom Beklagten glaubhaft gemachtes Motiv für die unterschiedliche Behandlung ausschlaggebend war oder die die Diskriminierung bewirkenden Vorschriften, Kriterien und Verfahren durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die angewendeten Mittel angemessen und erforderlich sind.

Welche Rechtsfolgen hat eine Diskriminierung?

Eine Diskriminierung kann verschiedene Rechtsfolgen haben. Zum einen kann der Betroffene eine Unterlassung der Diskriminierung verlangen. Zum anderen kann er einen Schadenersatz für den erlittenen Vermögensschaden und/oder immateriellen Schaden geltend machen. Der immaterielle Schaden umfasst auch den Ersatz für die erlittene persönliche Kränkung. Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach dem Einzelfall und kann bis zu sechs Monatsentgelten betragen.

An wen kann man sich bei einer Diskriminierung wenden?

Bei einer Diskriminierung kann man sich an verschiedene Stellen wenden. Zum einen gibt es die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft als unabhängige Einrichtungen zur Förderung der Gleichbehandlung und zur Bekämpfung der Diskriminierung. Zum anderen kann man sich an eine Gewerkschaft oder eine Arbeitnehmervertretung wenden, die bei der Durchsetzung der Rechte beraten und unterstützen können. Schließlich kann man hier auch direkt einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin befragen um anschliessend eine Klage vor Gericht zu erheben.

Wie finde ich einen passenden Anwalt oder eine passende Anwältin?

Hier finden Sie einen Anwalt oder eine Anwältin für eine arbeitsrechtliche Angelegenheit. Für das Thema Gleichstellung im Arbeitsrecht ist das Rechtsgebiet Arbeitsrecht relevant.

Disclaimer

Dieser Blogbeitrag dient nur der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine individuelle Beratung zu Ihrem konkreten Fall sollten Sie sich an einen qualifizierten Rechtsanwalt oder eine qualifizierte Rechtsanwältin wenden.

Stichworte: Gleichstellung, Arbeitsrecht, Diskriminierung, Gleichbehandlung, Schadenersatz, Anwalt,