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Für die Beschäftigung in der Gastronomie und Lebensmittelbranche gelten verschärfte Voraussetzungen im gesundheitlichen Bereich. Welche das sind und was Sie als Arbeitnehmer beachten müssen, erklärt Ihnen ein Rechtsanwalt bei einer telefonischen Rechtsberatung über die „Hotline Arbeitsrecht“.

Was ist ein Gesundheitszeugnis?

Ein Gesundheitszeugnis ist eine Bescheinigung, die belegt, dass eine Person vom Gesundheitsamt oder einem beauftragten Arzt über die Pflichten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) belehrt wurde. Das Gesundheitszeugnis ist erforderlich für Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen oder diese herstellen, behandeln oder handeln. Es soll die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten gewährleisten und die Hygiene in der Lebensmittelbranche sicherstellen. Das Gesundheitszeugnis ist bundesweit gültig. Man muss es allerdings alle zwei Jahre erneuern.

Kann der Arbeitgeber ein Gesundheitszeugnis verlangen?

Der Arbeitgeber kann ein Gesundheitszeugnis verlangen, wenn dies im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer gesetzlichen Vorschrift vorgesehen ist. Ein Gesundheitszeugnis ist eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung für eine bestimmte Tätigkeit. Der Arbeitgeber hat die Kosten für die Erstellung eines Gesundheitszeugnisses zu tragen. Der Arzt darf dem Arbeitgeber nur mitteilen, ob der Arbeitnehmer für die vorgesehene Stelle geeignet ist oder nicht, nicht aber einzelne Untersuchungsergebnisse.

Was ist der Unterschied zwischen Gesundheitszeugnis und Gesundheitspass?

Ein Gesundheitszeugnis ist eine einmalige ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung für eine bestimmte Tätigkeit. Ein Gesundheitspass ist ein Dokument, das den Impfstatus und andere gesundheitsrelevante Informationen einer Person enthält. Der Arbeitgeber kann den Gesundheitspass verlangen, wenn dies zur Verhütung von Infektionskrankheiten erforderlich ist. Man kann auch den Gesundheitspass freiwillig vom Arbeitnehmer vorlegen, um seine Impfbereitschaft zu zeigen.

Wann darf ich nicht mit Lebensmittel arbeiten?

Nach dem Infektionsschutzgesetz darf ich nicht mit Lebensmitteln arbeiten, wenn ich an einer übertragbaren Krankheit leide oder Ausscheider von Krankheitserregern bin. Ich muss mich unverzüglich beim Gesundheitsamt melden, wenn ich solche Symptome bemerke. Ich darf erst wieder mit Lebensmitteln arbeiten, wenn ich ein ärztliches Attest vorlege, das bescheinigt, dass ich keine Ansteckungsgefahr mehr darstelle.

Was ist ein Hygieneschein?

Ein Hygieneschein ist eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Belehrung durch das Gesundheitsamt über die gesetzlichen Pflichten beim Umgang mit Lebensmitteln. Die Belehrung muss vor der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit mit Lebensmitteln erfolgen und alle zwei Jahre wiederholt werden. Den Hygieneschein muss man dem Arbeitgeber vorgelegen und bei der Arbeitsstätte aufbewahren.

Welches Lebensmittel gilt als leicht verderbliches Lebensmittel und fällt unter das IfSG?

Leicht verderbliche Lebensmittel sind solche, die bei Raumtemperatur schnell verderben oder mikrobiell verunreinigt werden können. Dazu gehören zum Beispiel Fleisch, Fisch, Milchprodukte, Eier, rohes Gemüse und Obst. Diese Lebensmittel fallen unter das Infektionsschutzgesetz (IfSG), das besondere Anforderungen an die Hygiene und den Schutz vor Infektionskrankheiten beim Umgang mit Lebensmitteln stellt.