☎ Anwaltshotline “Geschäftsgeheimnis”

Beratungspaket zum Festpreis buchen - Anruf vom Anwalt erhalten

29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

  • entspricht
    1,93€/min

weiter

49*

30 Minuten
meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

  • entspricht
    1,63€/min

weiter

69*

45 Minuten
  • 45 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

  • entspricht
    1,53€/min

weiter
So einfach geht's:
  • 1 Beratungspaket auswählen & buchen
  • 2 Optional - Rechtsgebiet auswählen
  • 3 Anwalt ruft Sie an
Sie benötigen schriftliche Auskunft?

Für die schriftliche Stellungsnahme eines Anwalts sowie zur Dokumentenprüfung klicken Sie hier.

Zur schriftlichen Rechtsberatung
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer

Holen Sie sich zuverlässige Informationen zum Thema Geschäftsgeheimnis direkt beim Rechtsanwalt, am Telefon und ohne Wartezeit auf einen Beratungstermin: Über unsere „Hotline Arbeitsrecht“ erhalten Sie telefonische Rechtsberatung und werden mit einem fachkundigen Rechtsanwalt verbunden.

Interessantes zum Geschäftsgeheimnis

  • Betriebsgeheimnis
  • Geheimnisverrat
  • Betriebsspionage
  • Straftat
  • Geheimhaltungsvereinbarung

Als Geschäftsgeheimnis werden alle auf einen Betrieb oder ein Geschäft bezogenen Tatsachen bezeichnet, die nur bestimmten Personen bekannt und anderen Personenkreisen nicht einfach zugänglich sind, und die der Inhaber des Betriebs beziehungsweise Geschäfts geheim halten möchte. Wird einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses ein solches Geschäftsgeheimnis oder Betriebsgeheimnis anvertraut, dann darf er dies nicht ohne Weiteres an Dritte verraten. Unter Umständen macht er sich sonst strafbar. Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist der Geheimnisverrat in § 17 unter Strafe gestellt. In besonders schweren Fällen wird die Tat mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Geheimnisverrat begeht, wer unbefugt ein ihm anvertrautes Geschäftsgeheimnis während der Geltungsdauer seines Dienstverhältnisses einem Dritten aus Eigennutz, zu Zwecken des Wettbewerbs, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Geschäftsinhaber dadurch zu schädigen, mitteilt. Unter Strafe gestellt ist auch die Betriebsspionage, also die unbefugte Verschaffung beziehungsweise Sicherung von Geschäftsgeheimnissen. Weitere Strafvorschriften finden sich in den §§ 203ff. StGB.

Viele Unternehmen treffen gesondert Vorsorge, um sich gegen diese Risiken rechtlich abzusichern. Mit der Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung können sie sowohl eigene Arbeitnehmer als auch Mitarbeiter fremder Unternehmen im Rahmen einer Unternehmenskooperation über einen bestimmten Zeitraum hinweg zur Geheimhaltung verpflichten. In der Regel wird beim Abschluss einer solchen Vertraulichkeitsvereinbarung auch eine Vertragsstrafe festgelegt, die im Falle des Vertragsbruchs gezahlt werden muss.

Zudem kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart werden. Damit sichert sich der Arbeitgeber mit der Zahlung einer Entschädigung dagegen ab, dass der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Konkurrenz wechselt und sein Know-how dem neuen Arbeitgeber zur Verfügung stellt.

Schwierig wird es bei der genauen Definition dessen, was unter die Geheimhaltungsvereinbarung fällt. Was sind vertrauliche Informationen? Wobei handelt es sich konkret um Betriebsgeheimnisse? Diese Fragen müssen im Einzelfall geklärt werden und sind entscheidend dafür, ob das Geschäftsgeheimnis verletzt worden ist oder nicht.

Nach dem Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber sind Sie sich unsicher, welche Informationen Sie über Ihr altes Arbeitsverhältnis mitteilen dürfen? Ihnen wird Geheimnisverrat oder Betriebsspionage zur Last gelegt? Hier drohen Ihnen womöglich ernste Rechtsfolgen, beispielsweise Vertragsstrafe, Schadenersatz oder Freiheitsentzug. Verzichten Sie deshalb nicht auf anwaltliche Beratung und wählen Sie die Nummer unserer „Anwaltshotline Arbeitsrecht“, um sich direkt von einem Rechtsexperten weiterhelfen zu lassen.

Schriftliche Rechtsberatung zum Geschäftsgeheimnis

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.