Ihr Arbeitgeber kündigte Ihnen fristlos? Was Sie nun tun können, erklärt Ihnen einer unserer erfahrenen Anwälte ausführlich. Rufen Sie jetzt sofort die Anwaltshotline fristlose Kündigung an!
Bedeutende Bereiche zur fristlosen Kündigung
- Abmahnung
- außerordentliche Kündigung
- Kündigungsfrist
- Kündigungsgrund
- ordentliche Kündigung
Ein qualifizierter Anwalt beantwortet jede Ihrer Rechtsfragen zu den genannten Bereichen sofort. Hierfür müssen Sie einfach die „Hotline fristlose Kündigung“ anrufen.
Unter einer fristlosen Kündigung versteht man die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund. Bei einer fristlosen Kündigung, auch außerordentliche Kündigung genannt, muss keine gesetzliche oder tarifvertragliche Kündigungsfrist eingehalten werden. Eine fristlose (außerordentliche) Kündigung kann nicht durch einen Vertrag ausgeschlossen werden.
Gesetzliche Regelungen zur fristlosen Kündigung finden sich in § 314 BGB, aber auch speziell für das Arbeitsrecht in § 626 BGB bzw. § 611 BGB. Unter einem wichtigen Kündigungsgrund versteht man die Tatsache, dass das Arbeitsverhältnis nicht bis zum Ablauf der Kündigungsfrist aufrechterhalten werden kann. Unter Berücksichtigung aller Umstände ist dies unzumutbar, somit kann eine außerordentliche Kündigung nicht durch einen Vertrag ausgeschlossen werden.
In der Vergangenheit wurden mehrfach medial vielbeachtete Urteile gefällt, die sich mit Fragen rund um das Thema fristlose Kündigung beschäftigten. Bundesweit Aufsehen erregte etwa der Fall einer Supermarktkassiererin, die nach jahrzehntelanger beanstandungsfreier Betriebszugehörigkeit wegen des Diebstahls eines Pfandbons eine fristlose Kündigung ausgesprochen bekommen hatte. Im Jahr 2010 erklärte das Bundesarbeitsgericht die Kündigung in diesem Fall für unverhältnismäßig und damit für ungerechtfertigt.
Ihnen wurde ohne stichhaltige Argumente fristlos gekündigt? Wie Sie sich dagegen zur Wehr setzen und der Kündigung entgegentreten können, erklärt Ihnen einer unserer zahlreichen Anwälte gern. Rufen Sie hierfür am besten noch heute die „Anwaltshotline fristlose Kündigung“ an und informieren Sie sich über Ihre Rechte. Sie erhalten umfassende Rechtsberatung. Zögern Sie also nicht und rufen Sie gleich jetzt die „Hotline fristlose Kündigung“ an. Signifikante Unterlagen bitte bereithalten!
Schriftliche Rechtsberatung zur fristlosen Kündigung
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