Welche Rechte und Pflichten Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bei einer Freistellung haben, erfahren Sie schnell und unkompliziert über unsere „Anwaltshotline Arbeitsrecht“. Dort werden Sie direkt mit einem Rechtsanwalt verbunden und erhalten die Antworten auf alle offenen Fragen.
Interessantes zur Freistellung
- Suspendierung
- Entgeltfortzahlung
- Arbeitnehmer
- Kündigung
- Beschäftigungspflicht
Eine Freistellung wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer häufig im Rahmen einer Kündigung vereinbart. Kündigt der Arbeitnehmer oder wird ihm seitens seines Arbeitgebers gekündigt, können beide Parteien eine Freistellung des Arbeitnehmers beschließen. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer von der Pflicht entbunden wird, seine Arbeit zu erbringen. Gleichzeitig wird die Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers aufgehoben. Eine Freistellung hat grundsätzlich im gegenseitigen Einvernehmen zu erfolgen. Eine einseitige Anordnung durch den Arbeitgeber ist nur ausnahmsweise zugelassen.
Eine Freistellung kann sowohl bezahlt als auch unbezahlt erfolgen. Im Regelfall ist sie bezahlt, wenn der Arbeitgeber selbst auf die Freistellung hinwirkt. Steuerrechtlich handelt es sich bei dem Lohn, der während einer kündigungsbedingten Freistellung gezahlt wird, nicht um eine Abfindung. Geht die Initiative vom Arbeitnehmer aus und hat dieser eigentlich keinen Rechtsanspruch auf die Freistellung, wird sie zumeist unbezahlt gewährt.
Nicht nur im Zusammenhang mit einer Kündigung kann eine Freistellung vereinbart werden. Auf Wunsch des Arbeitnehmers ist sie beispielsweise auch bei einer Kinderbetreuung, einer längeren Reise oder einer beruflichen Fortbildung möglich.
Kurzfristige Freistellungen für jeweils nur einen zeitlich sehr begrenzten Zeitraum sind darüber hinaus ebenfalls zugelassen. Hier kann es schon mal zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommen: In welchen Fällen muss der Arbeitgeber dem Wunsch des Arbeitnehmers auf Freistellung nachkommen?
Im Kindergarten wird gestreikt und Sie müssen sich selbst um Ihre Kinder kümmern? Der Arzt hat nur noch Termine frei, die in Ihre Arbeitszeit fallen? Oder müssen Sie kurzfristig die Pflege eines kranken Familienangehörigen übernehmen? In diesen und weiteren Fällen können Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Freistellung verlangen.
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