Was ist das Direktionsrecht des Chefs?
Das Direktionsrecht des Chefs ist die Befugnis, den Inhalt, den Ort und die Zeit der Arbeitsleistung der Mitarbeiter näher zu bestimmen, soweit diese nicht durch den Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung, einen Tarifvertrag oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Das Direktionsrecht basiert auf § 106 Gewerbeordnung (GewO) und dient dazu, die Lücken im Arbeitsvertrag zu füllen. Der Chef muss dabei nach billigem Ermessen handeln, das heißt, er muss die Interessen der Mitarbeiter angemessen berücksichtigen.
Wie kann ich mich gegen eine unrechtmäßige Weisung des Chefs wehren?
Eine Weisung des Chefs ist unrechtmäßig, wenn sie gegen den Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung, einen Tarifvertrag oder gesetzliche Vorschriften verstößt oder wenn sie nicht nach billigem Ermessen erfolgt. Wenn der Chef eine unrechtmäßige Weisung erteilt, muss der Mitarbeiter diese nicht befolgen. Er kann sich dagegen wehren, indem er den Chef auf die Rechtswidrigkeit hinweist, eine Klage beim Arbeitsgericht einreicht oder sich an den Betriebsrat wendet.
Darf der Chef meine Arbeitszeit ändern?
Der Chef darf die Arbeitszeit der Mitarbeiter nur ändern, wenn dies im Rahmen seines Direktionsrechts möglich ist. Das bedeutet, dass er die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit nicht überschreiten oder unterschreiten darf und dass er die gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitszeitgesetz (ArbZG) einhalten muss. Das ArbZG begrenzt die tägliche Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden (in Ausnahmefällen bis zu 10 Stunden) und schreibt Ruhezeiten und Pausen vor. Wenn der Chef die Arbeitszeit ändern will, muss er zudem die Interessen der Mitarbeiter berücksichtigen und ihnen rechtzeitig Bescheid geben.
Ein Chef ist nicht nur für die Führung und Organisation seines Unternehmens oder seiner Abteilung verantwortlich, sondern hat auch bestimmte Rechte und Pflichten im Arbeitsrecht. Diese ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag, dem Gesetz und der Rechtsprechung. In diesem Text werden einige wichtige Aspekte zu den Rechten und Pflichten eines Chefs im Arbeitsrecht erläutert.
Weisungsrecht
Das Weisungsrecht ist das Recht des Chefs, seinen Mitarbeitern Anweisungen zu geben, wie, wann, wo und was sie arbeiten sollen. Das Weisungsrecht ist ein Ausdruck der arbeitsvertraglichen Treuepflicht des Arbeitnehmers und der Organisationsgewalt des Arbeitgebers. Das Weisungsrecht ist jedoch nicht grenzenlos, sondern muss sich an den Inhalt des Arbeitsvertrags, die betrieblichen Erfordernisse und die billige Ermessensausübung halten. Das bedeutet, dass der Chef seine Mitarbeiter nicht willkürlich oder schikanös behandeln darf, sondern seine Anweisungen sachlich begründen muss.
Vergütungspflicht
Die Vergütungspflicht ist die Pflicht des Chefs, seinen Mitarbeitern das vereinbarte Entgelt für ihre Arbeitsleistung zu zahlen. Die Vergütungspflicht ist die Hauptpflicht des Arbeitgebers im Arbeitsverhältnis und eine Gegenleistung für die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder dem gesetzlichen Mindestlohn. Die Vergütung muss regelmäßig und pünktlich gezahlt werden, spätestens am letzten Tag des Monats, für den sie geschuldet ist.
Fürsorgepflicht
Die Fürsorgepflicht ist die Pflicht des Chefs, die berechtigten Interessen seiner Mitarbeiter zu wahren und zu fördern. Die Fürsorgepflicht umfasst unter anderem den Schutz der Gesundheit, der Persönlichkeit und der Ehre der Mitarbeiter, die Gewährleistung eines angemessenen Arbeitsklimas, die Beachtung von Gleichbehandlungsgrundsätzen und die Berücksichtigung von sozialen Gesichtspunkten bei personellen Maßnahmen. Die Fürsorgepflicht verlangt vom Chef auch, seine Mitarbeiter über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären und ihnen bei Problemen zu helfen.
Kündigungsrecht
Das Kündigungsrecht ist das Recht des Chefs, das Arbeitsverhältnis mit seinen Mitarbeitern zu beenden. Es kann aus verschiedenen Gründen ausgeübt werden, zum Beispiel wegen einer betriebsbedingten Umstrukturierung, einer verhaltensbedingten Vertragsverletzung oder einer personenbedingten Minderleistung. Das Kündigungsrecht ist jedoch nicht frei von Einschränkungen, sondern muss sich an die gesetzlichen Kündigungsfristen, den Kündigungsschutz und die Formvorschriften halten. Das bedeutet, dass der Chef seine Mitarbeiter nicht ohne Grund oder ohne Schriftform kündigen darf, sondern seine Kündigung sozial gerechtfertigt sein muss.
Fazit
Ein Chef hat im Arbeitsrecht sowohl Rechte als auch Pflichten gegenüber seinen Mitarbeitern. Er kann ihnen Anweisungen geben, sie vergüten, für sie sorgen und sie kündigen. Er muss dabei aber immer die Grenzen des Arbeitsvertrags, des Gesetzes und der Rechtsprechung beachten. Er darf seine Mitarbeiter nicht willkürlich oder schikanös behandeln, sondern muss ihre berechtigten Interessen wahren und fördern.