Interessante Bereiche zur Betriebsrente
- Wartezeitregelung
- Rentenkürzung
- Nachzahlung
- Betriebszugehörigkeit
- Aufstockung
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Die Betriebsrente ist eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Altersrente, Invalidenrente oder Hinterbliebenenrente, die die gesetzliche Rente ergänzt. Bei der Betriebsrente handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, der den Anspruch auf die betriebliche Altersversorgung von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig machen kann. Diese Wartezeitregelung sieht nicht selten eine Zugehörigkeit von zehn bis 15 Jahren vor. Eine bestehende Betriebsrenten-Zusage kann unter bestimmten Umständen vom Arbeitgeber gekürzt werden, allerdings müssen dafür triftige Gründe vorliegen, wie etwa, dass es sich um eine unzumutbare Belastung für den Betrieb handelt oder der Arbeitnehmer einen schwerwiegenden Fehler begangen hat. Ohne weiteres ist eine Rentenkürzung nicht zulässig und ein solcher Fall sollte unbedingt von einem Anwalt überprüft werden. Generell haben Arbeitgeber außerdem ein Anrecht darauf, einen Antrag auf Erhöhung der Betriebsrente zu stellen, um die Kaufkraft der Rente der Inflation anzupassen. Unternehmen weigern sich häufig jedoch, die Betriebsrente zu erhöhen. Da hilft oft nur eine Klage, um eine Nachzahlung zu erwirken und eine Aufstockung der Betriebsrente durchzusetzen.
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Schriftliche Rechtsberatung zur Betriebsrente
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