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Wichtige Stichworte zum Betriebsrat
- Mitbestimmung
- Interessenvertretung
- Aufsichtsrat
- Betriebsverfassungsgesetz
- Mitarbeitervertretung
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Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer in Unternehmen und Betrieben. Er ist in Deutschland ein Organ, das der Mitbestimmung dient und auch an betrieblichen Entscheidungen teilhat. Rechtlich verankert ist der Betriebsrat im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Diesem zufolge dürfen alle Unternehmen, die mindestens fünf wahlberechtigte und ständige Arbeitnehmer beschäftigen, einen Betriebsrat wählen. Der Betriebsrat soll die Beschäftigung innerhalb des Unternehmens sichern und fördern. Er muss kontrollieren, ob die Normen, die für die Arbeitnehmer gelten, eingehalten werden und muss zudem darauf achten, dass benachteiligte Arbeitnehmer gleichberechtigt behandelt werden.
Zudem ist der Betriebsrat dazu berechtigt, vom Arbeitgeber Angaben über jegliche Umstände zu erhalten, insbesondere wenn es um die Personalplanung oder technische sowie organisatorische Veränderungen geht. Arbeitgeber müssen sich auch mit dem Betriebsrat beraten, wenn es um die Installation technischer Einrichtungen geht oder die Förderung der Berufsausbildung. Weiterhin steht dem Betriebsrat auch ein Recht auf Mitbestimmung zu, wenn beispielsweise Fragen zur Arbeitszeit, Mehrarbeit, zum Arbeitsschutz oder der Urlaubsplanung im Raum stehen. Auch bei Betriebsänderungen besitzt der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht.
Die Arbeitnehmer eines Unternehmens sind berechtigt einen Betriebsrat zu wählen, sobald ein Unternehmen eine Größe von mindestens fünf ständigen und wahlberechtigten Arbeitnehmern erreicht hat.
Das Betriebsverfassungsgesetz hat seine Gültigkeit im Bereich der privaten Betriebe. Im Bereich des öffentlichen Dienstes ist jeweils ein Personalrat zuständig.
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