☎ Anwaltshotline “Belästigung”

Beratungspaket zum Festpreis buchen - Anruf vom Anwalt erhalten

29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

  • entspricht
    1,93€/min

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49*

30 Minuten
meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

  • entspricht
    1,63€/min

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69*

45 Minuten
  • 45 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

  • entspricht
    1,53€/min

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Wir bieten Ihnen die Anwaltshotline Belästigung! Nutzen Sie unsere “Beratung zum Thema Belästigung” und rufen Sie unsere “Hotline Belästigung” sofort an! Sie erhalten rechtlichen Rat und damit Unterstützung direkt von einem Anwalt!

Wichtige Gebiete zur Belästigung

  • Beeinträchtigung
  • Schädigung
  • Beleidigung
  • Sexuelle Belästigung
  • Belästigung am Arbeitsplatz
  • Stalking
  • Lärmbelästigung

Sind Sie mit einem der o.g. Themen konfrontiert? Werden Sie belästigt, dann wirkt sich das nachteilig auf Ihre Lebenssituation aus und Sie sollten einen Anwalt hinzuziehen! Rufen Sie hierfür die „Hotline Belästigung“ jetzt an! Einfach und schnell stehen Sie so mit einem unserer Anwälte in Verbindung, der Ihnen sofort auf Ihre Fragen antwortet! Sie erfahren, was Sie tun können, wenn Sie diskriminiert oder beleidigt werden, sich Ihnen jemand gegen Ihren Willen nähert, Sie von Stalking betroffen sind oder Sie jemand bedroht. Auch Lärmbelästigung oder die Umwelt schädigende Emissionen können für Personen beeinträchtigend und sogar schädigend sein. Handeln Sie in solchen Fällen!

Als Belästigung wird das Einwirken einer oder mehrerer Personen oder Objekte auf eine oder mehrere Personen bezeichnet, wobei hierbei ausschlaggebend ist, dass die Zielperson oder die Zielpersonen der Einwirkung dieselbe als schädigend oder beeinträchtigend wahrnehmen. Besondere rechtliche Brisanz hat die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.

Abhängig von der Schwere der sexuellen Belästigung können die Sanktionen gegen die belästigende Person von einer einfachen Ermahnung über die Abmahnung bis hin zur außerordentlichen Kündigung reichen, die beispielsweise beim Durchführen exhibitionistischer Handlungen am Arbeitsplatz gerechtfertigt sein kann. Eine zentrale Rolle spielt in diesem Themenzusammenhang das Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, kurz Beschäftigtenschutzgesetz (BSchG).

Das Beschäftigtenschutzgesetz sieht für Opfer sexueller Belästigung am Arbeitsplatz unter anderem das Recht vor, ihre Arbeit einzustellen und gleichzeitig weiter volle Bezahlung zu erhalten, sofern „der Arbeitgeber oder Dienstvorgesetzte keine oder offensichtlich ungeeignete Maßnahmen zur Unterbindung der sexuellen Belästigung“ ergreift, §4 Abs. 2 BSchG.

Halten Sie die Ihrer Rechtsfrage zu Grunde liegenden Unterlagen für die telefonische Rechtsberatung bereit!

Schriftliche Rechtsberatung zum Thema Belästigung

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.