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Die Ausbildung endlich in der Tasche, doch Fragen zum Ausbildungsvertrag, zu Ihren Rechten als Azubi sind noch immer ungeklärt? Rufen Sie jetzt die Anwaltshotline Ausbildung an und lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt zum Thema „Ausbildung“ beraten.

Wichtige Schwerpunkte zur Ausbildung

Über die „Anwaltshotline Ausbildung“ erhalten Sie als Rechtssuchende sofortige telefonische Rechtsauskunft zu allen genannten Themen rund um die Ausbildung. Die Klärung Ihres Rechtsproblems erfolgt in nur kurzer Zeit durch einen kompetenten Rechtsanwalt über die „Anwaltshotline Ausbildung“.

Was ist die rechtliche Grundlage für die Ausbildung von Arbeitnehmern?

Die rechtliche Grundlage für die Ausbildung von Arbeitnehmern ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG), das die allgemeinen Voraussetzungen, Rechte und Pflichten für die betriebliche Ausbildung regelt. Für bestimmte Branchen oder Berufe können zusätzliche Gesetze oder Verordnungen gelten, wie zum Beispiel die Handwerksordnung für Handwerksbetriebe oder das Jugendarbeitsschutzgesetz für Jugendliche unter 18 Jahren .

Welche Rechte hat ein Azubi in der Ausbildung?

Ein Azubi hat in der Ausbildung verschiedene Rechte, die im BBiG oder im Ausbildungsvertrag festgelegt sind. Dazu gehören unter anderem:

– Das Recht auf eine angemessene Ausbildungsvergütung, die mindestens jährlich ansteigt.

– Das Recht auf eine regelmäßige Ausbildung, die sich nach der Ausbildungsordnung und dem Ausbildungsplan richtet.

– Den Anspruch auf eine angemessene Arbeitszeit, die nicht mehr als acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich beträgt. Für Jugendliche gelten besondere Regelungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz .

– Das Recht auf Urlaub, der mindestens 24 Werktage pro Jahr beträgt. Für Jugendliche gelten höhere Ansprüche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz .

– Das Recht auf Teilnahme an Berufsschulunterricht und Prüfungen, die als Arbeitszeit gelten.

– Das Recht auf Unterstützung und Förderung durch den Ausbilder oder die Ausbilderin, der oder die für eine ordnungsgemäße Ausbildung verantwortlich ist.

– Den Anspruch auf Bescheinigung über den Verlauf und das Ergebnis der Ausbildung.

Wie lange darf ein Azubi arbeiten?

Die Arbeitszeit eines Azubis darf in der Regel nicht mehr als acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich betragen. Die Arbeitszeit muss so gelegt werden, dass der Azubi am Berufsschulunterricht teilnehmen kann. Die Zeit für den Berufsschulunterricht und die Prüfungen gilt als Arbeitszeit. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten besondere Bestimmungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, wie zum Beispiel:

– Die tägliche Arbeitszeit darf nicht mehr als acht Stunden und die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 40 Stunden betragen.
– Die tägliche Ruhepause muss mindestens 30 Minuten betragen, wenn die Arbeitszeit mehr als viereinhalb Stunden dauert.
– Die wöchentliche Ruhezeit muss mindestens zwei Werktage betragen.
– Die Nachtarbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr ist grundsätzlich verboten, es sei denn, es liegt eine Ausnahme vor.

Was verdient ein Auszubildender?

Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist im Ausbildungsvertrag vereinbart. Sie muss angemessen sein und mindestens jährlich ansteigen. Die Angemessenheit richtet sich nach dem Tarifvertrag, der für den Ausbildungsberuf oder die Branche gilt, oder nach der Üblichkeit in der Region. Seit dem 1. Januar 2020 gilt eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung, die je nach Lehrjahr zwischen 515 Euro und 620 Euro brutto pro Monat liegt. Ab dem 1. Januar 2023 soll sie zwischen 620 Euro und 745 Euro brutto pro Monat liegen.

Ist ein Azubi ein Angestellter?

Ein Azubi ist kein Angestellter im Sinne des Arbeitsrechts, sondern ein Auszubildender. Das bedeutet, dass er oder sie nicht nur zur Erbringung von Arbeitsleistungen, sondern vor allem zum Erwerb von beruflichen Kenntnissen und Fertigkeiten verpflichtet ist. Der Ausbildungsvertrag ist kein Arbeitsvertrag, sondern ein besonderer Vertragstyp, der dem BBiG unterliegt. Ein Azubi hat daher nicht die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Angestellter, sondern diejenigen, die im BBiG oder im Ausbildungsvertrag festgelegt sind.

Ist eine Ausbildung ein Arbeitsverhältnis?

Eine Ausbildung ist kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts, sondern ein Ausbildungsverhältnis. Das bedeutet, dass der Ausbildungsbetrieb nicht nur zur Zahlung einer Ausbildungsvergütung, sondern vor allem zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Ausbildung verpflichtet ist. Der Ausbildungsvertrag ist kein Arbeitsvertrag, sondern ein besonderer Vertragstyp, der dem BBiG unterliegt. Eine Ausbildung hat daher nicht die gleichen Merkmale wie ein Arbeitsverhältnis, sondern diejenigen, die im BBiG oder im Ausbildungsvertrag festgelegt sind.

Was ist ein Kündigungsgrund in der Ausbildung?

Ein Kündigungsgrund in der Ausbildung ist ein Grund, der es dem Ausbildungsbetrieb oder dem Azubi erlaubt, das Ausbildungsverhältnis vorzeitig zu beenden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Kündigungsgrund angeben. Die Kündigungsmöglichkeiten sind im BBiG geregelt und hängen von der Dauer der Ausbildung ab:

– Während der Probezeit, die mindestens einen Monat und höchstens vier Monate dauern darf, kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
– Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist oder aus einem in § 22 BBiG genannten Grund mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses bis zum Ablauf der Ausbildungszeit oder bis zum nächsten Zulassungstermin zur Abschlussprüfung nicht zugemutet werden kann. Ein in § 22 BBiG genannter Grund liegt vor, wenn der Azubi die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will oder wenn er oder sie nach bestandener Abschlussprüfung in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden soll.

Welche Rechte hat ein Lehrling?

Ein Lehrling ist ein anderer Begriff für einen Azubi. Die Rechte eines Lehrlings sind daher die gleichen wie die eines Azubis und sind im BBiG oder im Ausbildungsvertrag festgelegt. Dazu gehören unter anderem, das:

– Recht auf eine angemessene Ausbildungsvergütung, die mindestens jährlich ansteigt.

– Recht auf eine regelmäßige Ausbildung, die sich nach der Ausbildungsordnung und dem Ausbildungsplan richtet.

– Anspruch auf eine angemessene Arbeitszeit, die nicht mehr als acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich beträgt. Für Jugendliche gelten besondere Regelungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

– Recht auf Urlaub, der mindestens 24 Werktage pro Jahr beträgt. Für Jugendliche gelten höhere Ansprüche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz .

– Recht auf Teilnahme an Berufsschulunterricht und Prüfungen, die als Arbeitszeit gelten.

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