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Sie sind unzufrieden mit Ihrem Arbeitszeugnis, aber Ihr Chef weigert sich, Ihnen ein besseres auszustellen? Dann holen Sie sich jetzt rechtlichen Beistand unter der Anwaltshotline Arbeitszeugnis. Hier beantwortet ein erfahrener Rechtsanwalt all Ihre Fragen zum Thema „Arbeitszeugnis“.

Relevante Gebiete zum Arbeitszeugnis

  • Empfehlungsschreiben
  • qualifiziertes Zeugnis
  • Zwischenzeugnis
  • Endzeugnis
  • Leistungsbeurteilung

Habe ich ein Recht auf ein Arbeitszeugnis?

Arbeitnehmer haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis von Ihrem Arbeitgeber, das sogenannte Arbeitszeugnis (§630 BGB, §109 GewO).

Auf Verlangen muss das Zeugnis auch Angaben über Leistung und Verhalten enthalten, also ein sogenanntes qualifiziertes Zeugnis sein.

Für andere Arbeitnehmer gibt es eigene Rechtsgrundlagen, z.B. für Auszubildende § 16 Berufsbildungsgesetz, der auch für Praktikanten, Volontäre und Werkstudenten gilt. Für arbeitnehmerähnliche Personen gilt § 630 Bürgerliches Gesetzbuch, kurz: BGB.

Wann verjährt der Anspruch auf ein Zeugnis?

Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verfällt 3 Jahre nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses.

Welcher Zeugnisinhalt ist vorgeschrieben?

Der Umfang eines Zeugnisses hängt davon ab, ob es sich um ein einfaches Zeugnis, das nur über Art und Dauer der Beschäftigung des Arbeitnehmers Auskunft gibt, oder um ein qualifiziertes Zeugnis handelt. Sie können auch selbst ein Arbeitszeugnis ausstellen und es Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Vielleicht unterschreibt er es aus Bequemlichkeit.

Was ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Wenn der Arbeitgeber die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers bewertet, so gehören hierzu sämtliche Faktoren, welche die berufliche Verwendbarkeit des Arbeitnehmers umschreiben. Darunter fallen etwa:

  • Fertigkeiten, (Fach-)Kenntnisse
  • Arbeitsbereitschaft
  • Qualität der Arbeit Arbeitsweise, Arbeitstempo, Effizienz
  • Arbeitsergebnisse, erzielte Erfolge
  • Arbeitsvermögen, Vielseitigkeit
  • Berufliches Engagement
  • Ausdrucksvermögen, Auffassungsgabe
  • Verhandlungsgeschick
  • Besondere Fertigkeiten

Beim Verhalten wird das soziale Verhalten des Arbeitnehmers bewertet. Das heißt, sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern. Dazu gehören Kooperations- und Kompromissbereitschaft, bei Führungskräften auch das Führungsverhalten. Bloße Vermutungen dürfen im Zeugnis nicht erwähnt werden, ebenso bleiben einmalige Vorfälle oder Umstände regelmäßig unerwähnt.

Habe ich Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis und Wahrheitspflicht?

In der Praxis gibt es häufig Streit über einzelne Formulierungen in einem Arbeitszeugnis. So hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis. Das berufliche Fortkommen eines Arbeitnehmers soll nicht unnötig erschwert werden, so bereits der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung aus dem Jahr 1963 (BGH vom 26.11.1963 – VI ZR 221/62).

Daneben muss das Zeugnis allerdings auch der Wahrheit entsprechen. Der Aussteller hat sich um größtmögliche Objektivität zu bemühen und so darf das Zeugnis nur Tatsachen, aber nicht Behauptungen oder Verdachtsmomente enthalten.

Was bedeutet die Zeugnissprache?

Das Gesetz (§ 109 Abs. 2 GewO) besagt zur Zeugnissprache, dass das Zeugnis klar und verständlich formuliert sein muss. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.

Für welche Noten stehen die Umschreibungen im Zeugnis?

Hier finden Sie die Bedeutungen der Formulierungen im Zeugnisdeutsch:

„Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben…“

  • Note 1 (sehr gut):
    „…stets zur vollsten Zufriedenheit.“
  • Note 2 (gut):
    „…zur vollsten/stets zur vollen Zufriedenheit.“
  • Note 2-3 (voll-befriedigend):
    „…zur vollen Zufriedenheit.“
  • Note 3 (befriedigend):
    „…stets zur Zufriedenheit.“
  • Note 4 (ausreichend):
    „…zur Zufriedenheit.“
  • Note 5 (mangelhaft):
    „…im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit.“
  • Note 6 (ungenügend):
    „…Er/Sie hat sich bemüht.“

Welche weiteren Geheimcodes gibt es in Zeugnissen?

Formulierungen und Geheimcodes zum Verhalten / Motivation Bedeutung Schulnote
Er/Sie erledigte seine/ihre Aufgaben stets selbstständig, mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit. Sehr gute Bewertung 1
Über die gesamte Dauer seiner/ihrer Mitarbeit war er/sie immer sehr zuverlässig. Gute Bewertung 2
Er/sie zeigte guten Umgang mit Verantwortung. Befriedigende Bertung 3
Seine/ihre Fachkenntnisse entsprachen den Anforderungen für die Position. Ausreichende Bewertung 4
Mit seinem/ihrem Einsatz versuchte er/sie alle Ziele zu erreichen und Erwartungen zu erfüllen. Mangelhafte Bewertung 5
Formulierungen und Geheimcodes zum Kündigungsgrund Bedeutung
Er/Sie verlässt das Unternehmen in gegenseitigem Einverständnis. Die Kündigung ging sehr wahrscheinlich vom Arbeitgeber aus.
Wirksam zum 01.12.2021 wurde der Arbeitsvertrag in gegenseitigem Einverständnis aufgelöst. Ende des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag
Wir mussten uns am 01.12.2021 von dem Mitarbeiter/der Mitarbeiterin trennen. Fristlose Kündigung durch Arbeitgeber
Formulierungen und Geheimcodes Abschlussformulierung Bedeutung Schulnote
Wir bedauern das Ausscheiden von Herrn/Frau Müller sehr und danken für die stets hervorragenden Leistungen. Sehr gute Bewertung 1
Der Abschied von Herrn Maier fällt dem Team schwer, da wir einen sehr sympathischen und stets erfolgreichen Mitarbeiter verlieren. Gute Bewertung 2
Den Verlust eines sehr engagierten und zielstrebigen Mitarbeiters bedauern wir. Befriedigende Bewertung 3
Wir danken für seine/ihre Leistungen. Ausreichende Bewertung 4
Keine Dankesworte: Fehlt Bedauern und die Zukunftswünsche, wird dies immer negativ interpretiert. Mangelhafte Bewertung 5
Formulierungen und Geheimcodes Zukunftswünsche Bedeutung Schulnote
Sowohl beruflich als auch privat wünschen wir ihm/ihr weiterhin so viel Erfolg und alles Gute. Sehr gute Bewertung 1
Für die Zukunft wünschen wir ihm/ihr privat alles Gute und weiterhin beruflich viel Erfolg. Gute Bewertung 2
Abschließend wünschen wir für die persönliche und berufliche Zukunft alles Gute und viel Erfolg. Befriedigende Bewertung 3
Wir wünschen unserem Mitarbeiter weiterhin Erfolg. Ausreichende Bewertung 4
Für Herrn/Frau Kunzes weiteren Weg wünschen wir viel Glück. Mangelhafte Bewertung 5

Welche Wörter sollten in einem Arbeitszeugnis nicht stehen?

„Geheimcodes“ in einem Zeugnis darf es eigentlich nicht geben.

Aufgrund des Doppelcharakters des Zeugnisses – es soll einerseits wahr sein und andererseits von verständlichem Wohlwollen gegenüber dem Arbeitnehmer geprägt sein – finden sich in der Realität jedoch häufig Floskeln und wenig aussagekräftige Standardsätze. Auch das bewusste Weglassen bestimmter Angaben kann eine Wertung enthalten.

Generell zu unterlassen sind im Arbeitszeugnis Angaben über Krankheit, Schwangerschaft, Erziehungsurlaub, Gehalt, Nebentätigkeiten (außer bei Ordnungswidrigkeiten) oder Straftaten (ohne Bezug zur Arbeit).

Darüber hinaus darf ein Zeugnis nach § 109 Gewerbeordnung „keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen“. Das bedeutet, dass missverständliche Aussagen ersatzlos gestrichen werden müssen (LAG Hamm 17.12.1998, 4 Sa 630/98)!

Die folgenden Formulierungen gelten als negativ, deren Streichung sollte von Ihnen verlangt werden:

„Er war bei Kunden schnell beliebt.“
Bedeutung: „Er machte zu viele und zu schnelle Zugeständnisse.“

„Er bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden.“
Bedeutung: „Der Mitarbeiter war eine Null.“

„Sie machte sich mit großem Elan an die ihr übertragenen Aufgaben.“
Bedeutung: „Aber frag nicht, wie chaotisch das war!“

„Sie setzte sich im Rahmen ihrer Fähigkeiten ein.“
Bedeutung: „Sie ist leider komplett unfähig.“

„Durch ihre Pünktlichkeit war sie ein gutes Beispiel.“
Bedeutung: „Mehr als Pünktlichkeit war da aber leider nicht.“

„Sie verstand es, alle Aufgaben erfolgreich zu delegieren.“
Bedeutung: „Sie war faul und wälzte die Arbeit gekonnt auf Kollegen ab.“

„Er zeigte für seine Arbeit Verständnis und Interesse.“
Bedeutung: „Nur gearbeitet hat er nicht.“

„Er war seinen Mitarbeitern jederzeit ein verständnisvoller Vorgesetzter.“
Bedeutung: „Er war nicht durchsetzungsfähig und besaß keinerlei Autorität.“

„Sie erledigte alle Aufgaben pflichtbewusst und ordnungsgemäß.“
Bedeutung: „Sie machte nur, was man ihr sagt und zeigte keinerlei Initiative.“

„Er hat unseren Erwartungen im Wesentlichen entsprochen.“
Bedeutung: „Seine Leistungen waren schlichtweg mangelhaft.“

„Er verfügte über Fachwissen und ein gesundes Selbstvertrauen.“
Bedeutung: „Mangelhaftes Fachwissen glich er mit einer großen Klappe aus.“

„Er hat alle Aufgaben zu seinem und im Interesse der Firma gelöst.“
Bedeutung: „Er beging Diebstahl und fiel durch schwere Vergehen auf.“

„Er trat sowohl innerhalb wie außerhalb des Unternehmens engagiert für die Interessen der Kollegen ein.“
Bedeutung: „Er war im Betriebsrat und hat sich gewerkschaftlich engagiert.“

Manchmal kollidiert die Wahrheits- mit der Wohlwollenspflicht mit der Verpflichtung schlechte Leistungen und Verhaltensweisen zur Sprache zu bringen. Ob es sich um  eine rechtlich einwandfreie Formulierung handelt, kann durchaus strittig sein.

Am Ende eines Arbeitszeugnisses findet sich häufig eine Schlussformel hinsichtlich Dank, Bedauern über das Ausscheiden und Zukunftswünsche. Zu beachten ist aber, dass es nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts keine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers gibt, Dank, Bedauern und gute Wünsche als Schlussformel in das Zeugnis aufzunehmen (BAG, Urteil vom 11.12.2012 – 9 AZR 227/11).

Wie sehen versteckte Aussagen in der Schlussformel aus?

Die wenigen Sätze am Ende des Arbeitszeugnisses, die sogenannte Schlussformel können sehr entscheidend für die “Note” sein, weil:

  • Dadurch der letzten Eindruck geformt wird.
    Die Gesamtnote kann dadurch abgerundet werden, oder alles vorherige ironisch wirken lassen.
  • Die Abschlussformel zwar freiwillig…
    aber Ihr Fehlen wird als negatives Zeichen bewertet!

Wie ist die Abschlussformel aufgebaut?

Sie besteht i.d.R. aus vier Abschnitten:

  1. Der Trennungsgrund wird genannt
    Wer hat die Trennung des Arbeitsverhältnisses veranlasst? Die Formulierung „Auf eigenen Wunsch…“ bedeutet z.B, dass der Mitarbeiter gekündigt hat. Dagegen lässt die Formulierung „Im gegenseitigem Einverständnis…“ auf eine Kündigung durch den Arbeitgeber schließen.
  2. Der Dank für die Zusammenarbeit
    Fehlt eine Dankesformel, gilt dies als negativ.
  3. Bedauern über die Trennung
    Fehlt der Ausdruck des Bedauerns darüber, dass der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, galt Mitarbeiter nicht als sonderlich wertvoll und war auch nicht beliebt.
  4. Gute Zukunftswünsche
    Fehlen die Guten Wünsche für die Zukunft ist das negativ. Wünscht man aber dem Mitarbeiter „Gesundheit und Erfolg“ bedeutet das, dass er beides bisher nicht hatte. Also Vorsicht!

Welche negativen Aussagen gibt es noch in Arbeitszeugnissen?

Welche der beiden folgenden Formulierungen ist positiver?

  • Herr Müller verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch hin. Sein Ausscheiden bedauern wir sehr und bedanken uns für seine stets guten und engagierten Leistungen. Sowohl beruflich als auch privat wünschen wir weiterhin viel Erfolg und alles Gute.
  • Herr Müller verlässt in beidseitigem Einverständnis das Unternehmen zum TT.MM.JJJJ. Wir bedauern dies und danken gleichzeitig für seine Mitarbeit. Weiterhin wünschen wir beruflich und privat viel Erfolg.

Die zweite Abschlussformel klingt zwar auch nicht schlecht, ist es aber.

  1. Die Wert einer Aussage auf die Zeugnisnote

    Oft sind es nur kleine Worte die den Ausschlag darüber geben, ob es sich um ein „sehr gutes“ Zeugnis oder um eine „mittelmäßige“ Note handelt. Entscheidend sind Begriffe wie „sehr, besonders, groß, stets oder immer“. Auch positive Formulierungen wie „engagiert“, „motiviert“ oder „erfolgreich“ werten das Zeugnis auf.

  2. Wie die Wortwahl die Note beeinflusst

    Wird Ihnen im Zeugnis „viel Glück“ gewünscht, wirkt dies freundlich, ist aber ein Zeichen dafür, dass Sie ohne das entsprechende Glück nicht erfolgreich sein werden.

  3. Die perfide Satzstellung im Zeugnis

    Schon ein Komma kann die Aussage völlig verändern. oder z.B. die Aussagen
    „Wir wünschen weiterhin viel Erfolg“ oder „Weiterhin wünschen wir viel Erfolg“ sehen auf den ersten Blick ähnlich aus, bedeuten aber das Gegenteil! Während der erste Satz nahe legt, dass der Mitarbeiter für das Unternehmen erfolgreich war, spielt die zweite Formulierung spielt darauf an, dass der Erfolg ausblieb, da “weiterhin” aussagt, dass es vorher schon so war.

Was bedeutet die Ausschlussklausel im Arbeitsvertrag?

Sie sollten Ihren Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses rechtzeitig geltend machen.  Überprüfen Sie, ob es nicht eine Ausschlussklausel in einem Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag gibt. Vorformulierte Arbeitsverträge enthalten häufig eine Ausschlussfrist von drei Monaten. Sinn und Zweck solcher Ausschlussfristen ist – aus Gründen der Rechtssicherheit – klarzustellen, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nicht endlos bestehen. Haben die Parteien vereinbart, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis binnen einer Frist von 2 Monaten ab Fälligkeit verfallen, wenn sie nicht vorher geltend gemacht werden, dann ist diese Ausschlussfrist unangemessen kurz und dieVereinbarung deshalb unwirksam.

Was, wenn ich mit meinem Arbeitszeugnis nicht zufrieden bin?

Sind Sie mit dem Zeugnisinhalt nicht einverstanden, so sollten Sie innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt des Zeugnisses eine Zeugnisberichtigungsklage einreichen. Unsere Anwälte helfen gerne dabei.
Das Endzeugnis darf (unbegründet) nicht schlechter sein als das Zwischenzeugnis. Das gilt selbst dann, wenn der Betrieb veräussert wird und Zwischenzeugnis sowie Endzeugnis von unterschiedlichen Personen stammen (Bundesarbeitsgericht am 16.10.2017).

Wie wirken sich die Noten des Arbeitszeugnisses auf meine Rechte aus?

Soll das Zeugnis besser sein als die Note 3, so liegt die Beweislast beim Arbeitnehmer. Will der Arbeitgeber ein schlechteres Zeugnis (Note 4-5) ausstellen, liegt die Beweispflicht bei ihm.

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