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Wichtige Stichworte zum Arbeitsvertrag

  • Gestaltungsfreiheit
  • Vertragsbedingungen
  • Probezeit
  • Arbeitsvergütung
  • befristeter Arbeitsvertrag

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Mit Hilfe eines Arbeitsvertrags wird das Arbeitsverhältnis, speziell die Rechtsbeziehung, zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt. Während sich der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, eine spezifische Leistung zu erbringen, zahlt der Arbeitgeber dafür im Gegenzug den vereinbarten Lohn. Der Arbeitsvertrag unterliegt den Vorschriften der §§ 611 – 630 BGB und ist rechtssystematisch gesehen eine Unterart des sogenannten Dienstvertrages.

Neben den Hauptleistungspflichten (Erbringung der Arbeitsleistung bzw. Zahlung der Vergütung) enthält der Arbeitsvertrag auch noch eine Reihe von Nebenpflichten. Im Arbeitsvertrag müssen dementsprechend bestimmte Punkte aufgeführt sein, beispielsweise die durchschnittliche Arbeitszeit, die Befristung des Arbeitsverhältnisses, die Höhe des Gehalts, die Kündigungsfristen (diese verlängern sich mit zunehmender Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers), den Ersatz von Aufwendungen, die im Rahmen des Arbeitsvertrages erbracht wurden, die Regelung zu Überstunden oder der Urlaubsanspruch. Allgemein formuliert sind die sogenannten Fürsorgepflichten in § 242 BGB. Diese ergeben sich aus dem vertraglichen Verhältnis und verpflichten den Schuldner, „die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.“

Besondere Betrachtung verdienen Klauseln zur Befristung von Arbeitsverträgen. Im Bezug auf Befristungen gibt es eng gefasste gesetzliche Vorschriften, die etwa sogenannte „Kettenbefristungen“ ausschließen.

Haben Sie Fragen zu spezifischen Klauseln Ihres Arbeitsvertrags? Möchten Sie in den Mutterschutz oder wollen Sie wissen, wie Sie rechtlich gegen Mobbingattacken Ihrer Kollegen vorgehen können? Dann lassen Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt über die “Anwaltshotline Arbeitsvertrag” aufklären und bereiten Sie den Ihrer Rechtsfrage zu Grunde liegenden Arbeitsvertrag oder ggf. die Kündigung für die telefonische Rechtsberatung vor.

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