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Ein Arbeitsunfall, auch Betriebsunfall oder Berufsunfall genannt, ist ein Unfall, der sich im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit ereignet. Dazu zählen auch der Hinweg zum Arbeitsplatz sowie der Heimweg (Wegeunfall). Alle privaten Tätigkeiten – auch wenn sie am Arbeitsplatz ausgeübt werden– sind nicht versichert.

Auch kleine Unfälle sollten dem Chef gemeldet und dokumentiert werden, wie beispielsweise ein Schnitt in den Finger. Dies wird sodann in das Verbandsbuch eingetragen, in dem geleistete Erste-Hilfe-Maßnahmen festgehalten werden. Dies erleichtert Ihnen die Beweisführung, dass es sich, falls sich der Finger später entzünden sollte und dies zu dauerhaften Einschränkungen führt, um die Folgen eines Arbeitsunfalls handelt. Fehlt die Dokumentation im Verbandsbuch, kann der Versicherungsträger die Übernahme der Behandlungskosten verweigern.

Welche Rechte hat man bei einem Arbeitsunfall?

Bei einem Arbeitsunfall hat man das Recht auf medizinische Versorgung, Unfallrente und berufliche Rehabilitation. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten für diese Leistungen. Außerdem hat man das Recht, den Unfall bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu melden und eine Entschädigung zu beantragen.

Kann der Arbeitgeber mich nach einem Arbeitsunfall kündigen?

Der Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall nicht ohne weiteres kündigen. Er muss einen sachlichen Grund für die Kündigung haben, der nicht mit dem Arbeitsunfall zusammenhängt. Zum Beispiel kann er eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen, wenn er den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers aus wirtschaftlichen Gründen abbauen muss. Der Arbeitnehmer hat jedoch einen besonderen Kündigungsschutz, wenn er schwerbehindert ist oder eine Schwerbehinderung beantragt hat.

Kann ich bei einem Arbeitsunfall Schmerzensgeld verlangen?

Bei einem Arbeitsunfall kann man in der Regel kein Schmerzensgeld verlangen, da die gesetzliche Unfallversicherung eine Haftung des Arbeitgebers oder eines Kollegen ausschließt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. In diesem Fall kann man neben der gesetzlichen Unfallversicherung auch zivilrechtlich Schmerzensgeld geltend machen.

Was passiert, wenn ich trotz Arbeitsunfall arbeiten gehe?

Wenn man trotz eines Arbeitsunfalls arbeiten geht, kann das negative Folgen für die Gesundheit und die Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung haben. Zum einen kann sich der Gesundheitszustand verschlechtern oder es können Folgeschäden auftreten, die eine längere oder dauerhafte Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben können. Zum anderen kann die gesetzliche Unfallversicherung die Zahlung von Unfallrente oder beruflicher Rehabilitation verweigern oder kürzen, wenn man sich nicht an die ärztlichen Anweisungen hält oder den Heilungsprozess behindert.

Ist Umknicken auf der Arbeit ein Arbeitsunfall?

Ob ein Umknicken auf der Arbeit als Arbeitsunfall gilt, hängt davon ab, ob es einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Umknicken und der beruflichen Tätigkeit gibt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man auf einer unebenen oder rutschigen Fläche umknickt oder wenn man durch eine plötzliche Bewegung oder Belastung umknickt. Wenn das Umknicken jedoch auf einer persönlichen Schwäche oder einer Vorerkrankung beruht, ist es kein Arbeitsunfall.

Was wird als Arbeitsunfall anerkannt?

Als Arbeitsunfall wird ein Unfall anerkannt, der sich bei einer versicherten Tätigkeit ereignet und zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt. Eine versicherte Tätigkeit ist zum Beispiel die Ausübung des Berufs, die Teilnahme an einer betrieblichen Fortbildung oder die Wege von und zur Arbeit. Ein Gesundheitsschaden ist jede Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Funktionen, die durch den Unfall verursacht wurde.

Warum muss man einen Arbeitsunfall dokumentieren?

Ein Arbeitsunfall muss dokumentiert werden, um die Ursachen und Folgen des Unfalls festzustellen und um mögliche Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. Die Dokumentation dient auch als Nachweis für die Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Dokumentation erfolgt durch den Arbeitgeber, der den Unfall in einem Verbandbuch oder einer Unfallanzeige festhält, und durch den Arzt, der den Unfall in einem Durchgangsarztbericht oder einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigt.

Welche Folgen kann ein Arbeitsunfall haben?

Ein Arbeitsunfall kann verschiedene Folgen haben, je nachdem, wie schwer der Unfall war und wie lange er sich auf die Arbeitsfähigkeit auswirkt. Zu den möglichen Folgen gehören:

– Schmerzen und Leiden
– Medizinische Behandlung und Rehabilitation
– Arbeitsunfähigkeit und Lohnausfall
– Unfallrente und Erwerbsminderungsrente
– Berufliche Umorientierung oder Umschulung
– Einschränkung der Lebensqualität und Teilhabe

Was muss der Arbeitgeber bei einem Arbeitsunfall beachten?

Bei einem Arbeitsunfall für den Arbeitgeber hat dieser verschiedene Pflichten und Rechte. Zu den Pflichten gehören:

– Die Erste Hilfe zu leisten und einen Arzt zu rufen
– Den Unfall zu dokumentieren und zu melden
– Den Arbeitnehmer bei der Wiederherstellung seiner Gesundheit und Arbeitsfähigkeit zu unterstützen
– Die Prävention von weiteren Arbeitsunfällen zu fördern

Zu den Rechten gehören:

– Die Kosten für die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu tragen
– Die Mitwirkung des Arbeitnehmers bei der Heilung und Wiedereingliederung zu verlangen
– Die Kündigung des Arbeitnehmers aus sachlichen Gründen zu prüfen