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Sie haben Fragen zum Thema Arbeitsschutz? Rufen Sie am besten gleich jetzt die Anwaltshotline Arbeitsschutz an und lassen Sie sich rechtlich beraten!

Unter dem Begriff Arbeitsschutz werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die dem Schutz der Arbeitnehmer dienen. Durch den Arbeitsschutz soll man Beschäftigte vor Unfällen bewahren und ihre Gesundheit schützen. Der Arbeitsschutz ist klar abzugrenzen von dem Begriff Arbeitssicherheit, bei dem es um den Schutz vor Verlust der Beschäftigung geht.

Generell kann man zwischen dem allgemeinen und dem sozialen Arbeitsschutz differenzieren. Beim allgemeinen Arbeitsschutz sollen die Gesundheit und das Leben der Arbeitnehmer geschützt werden. Die Arbeit soll zudem menschengerecht gestaltet werden.

Beim sozialen Arbeitsschutz geht es dagegen eher um Themen wie den Kündigungsschutz und die Arbeitszeiten. Gesetzliche Grundlage findet der Arbeitsschutz in verschiedenen Regelungen. Ein wichtiges Gesetz ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), allerdings spielen auch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie das Chemikaliengesetz (ChemG) und das Atomgesetz (AtomG) eine große Rolle.

Was fällt unter den Arbeitsschutz?

Arbeitsschutz ist eine Prävention, durch die Arbeitsunfälle verhindert und gesundheitsgefährdende Arbeitsbelastungen und Arbeitsumgebungen vermieden werden sollen. Der Arbeitsschutz umfasst Vorschriften und Maßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit. Der Arbeitsschutz dient der Verhütung von Unfällen am Arbeitsplatz und dem Schutz vor arbeitsbedingten Gefahren und Gesundheitsrisiken.

Welche Grundpflichten zum Arbeitsschutz hat jeder Mitarbeiter?

Jeder Mitarbeiter hat die Grundpflicht, sich an die Vorschriften und Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu halten und sich entsprechend zu verhalten. Er hat insbesondere die ihm zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzausrüstungen zu benutzen, die erforderlichen Unterweisungen zu besuchen, die festgelegten Sicherheitsregeln zu beachten und jede festgestellte Gefahr für Leben und Gesundheit sowie jeden Mangel an den Schutzvorrichtungen unverzüglich dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten zu melden.

Wer kontrolliert den Arbeitsschutz?

Den Arbeitsschutz kann man von verschiedenen Institutionen kontrollieren. Dazu gehören die staatlichen Arbeitsschutzbehörden, die für die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zuständig sind, die Berufsgenossenschaften, die als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten verantwortlich sind, sowie die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die den Arbeitgeber bei der Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes beraten und unterstützen.

Wer ist für den Arbeitsschutz verantwortlich?

Der Arbeitgeber ist für den Arbeitsschutz verantwortlich. Er hat gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Pflicht, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Weiterhin hat er dabei den Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Er hat außerdem dafür zu sorgen, dass man die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüft und erforderlichenfalls anpasst.

Welche Arten des Arbeitsschutzes gibt es?

Es gibt verschiedene Arten des Arbeitsschutzes, die sich nach den Schwerpunkten der Prävention richten. Dazu gehören:

– Der technische Arbeitsschutz, der sich mit der Gestaltung von Arbeitsmitteln, Arbeitsplätzen, Arbeitsverfahren und Arbeitsumgebungen befasst.
– Der organisatorische Arbeitsschutz, der sich mit der Regelung von Arbeitsabläufen, Arbeitszeiten, Pausen und Qualifikationen befasst.
– Der personenbezogene Arbeitsschutz, der sich mit der Anpassung von Arbeitsbedingungen an die individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse der Beschäftigten befasst.
– Der medizinische Arbeitsschutz, der sich mit der Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von arbeitsbedingten Gesundheitsstörungen befasst.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit?

Arbeitsschutz ist ein Oberbegriff für alle Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit. Arbeitssicherheit ist ein Teilbereich des Arbeitsschutzes, der sich speziell mit der Vermeidung von Unfällen und Verletzungen bei der Arbeit befasst. Arbeitssicherheit umfasst somit die technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen am Arbeitsplatz.

Was schreibt das Arbeitsschutzgesetz vor?

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) schreibt vor, dass der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen hat, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Dazu gehört insbesondere, dass er eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen durchführt, die Maßnahmen des Arbeitsschutzes nach den allgemeinen Grundsätzen plant, durchführt und kontrolliert, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweist, eine geeignete Organisation zur Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes schafft und sich bei diesen Aufgaben von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit unterstützen lässt.

Wie oft muss eine GBU durchgeführt werden?

Eine GBU (Gefährdungsbeurteilung) muss man durchgeführen, wenn ein Arbeitsplatz neu eingerichtet oder wesentlich verändert wird, wenn neue Arbeitsmittel oder Arbeitsstoffe verwendet werden, wenn neue Arbeitsverfahren oder Arbeitsabläufe eingeführt werden, wenn sich die Arbeitsbedingungen oder die Anforderungen an die Beschäftigten ändern, wenn Unfälle oder Gesundheitsbeschwerden auftreten oder wenn gesetzliche Vorgaben dies erfordern. Eine GBU muss außerdem regelmäßig überprüft und erforderlichenfalls angepasst werden, um sicherzustellen, dass sie noch dem aktuellen Stand entspricht.

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