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Das Arbeitslosengeld ist eine Sozialleistung des Deutschen Staates, die die Kosten für den Lebensunterhalt arbeitsloser Personen decken soll. Dabei wird zwischen Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II (ALG II) unterschieden. Ob und wenn ja welches Arbeitslosengeld dem Arbeitssuchenden gezahlt wird, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. So hat nur derjenige einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, der in einem Zeitraum von 2 Jahren mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt und noch nicht das Eintrittsalter für die gesetzliche Altersrente erreicht hat. Man muss zudem bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sein. Arbeitslosengeld wird nur auf Antrag gezahlt. Der Anspruch erlischt, wenn der Berechtigte ein Beschäftigungsverhältnis von 15 Stunden oder mehr pro Woche ausübt, sich nicht um die Suche nach einer neuen Arbeit bemüht oder sich den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit verweigert. Je nach vorangegangener Beschäftigung und Lebensalter beträgt die Förderungshöchstdauer maximal 24 Monate.

In welchem Gesetz ist das Arbeitslosengeld geregelt?

Das Arbeitslosengeld ist im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III) geregelt . Es handelt sich um eine Leistung der Arbeitslosenversicherung, die einen Teil des bisherigen Arbeitsentgelts für eine festgelegte Zeit ersetzt, wenn man seine Beschäftigung verliert.

In welchem Fall bekommt man Arbeitslosengeld?

Man bekommt Arbeitslosengeld, wenn man:
– Beschäftigung, kann aber mindestens 15 Stunden pro Woche einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen kann.
– sich online oder persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos meldet.
– eine Stelle sucht, die versicherungspflichtig ist und mit der Agentur für Arbeit zusammenarbeitet.
– die Anwartschaftszeit erfüllt, das heißt, man war in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig war.

Wie funktioniert Arbeitslosengeld?

Arbeitslosengeld wird nach einem bestimmten Prozentsatz des Leistungsentgelts berechnet, das man in den letzten 12 Monaten vor der Arbeitslosigkeit erhalten hat. Der Prozentsatz beträgt 60 % oder 67 %, je nachdem, ob man Kinder hat oder nicht. Die Dauer des Arbeitslosengeldes hängt von der Beschäftigungsdauer und dem Lebensalter ab. Die maximale Bezugsdauer beträgt 24 Monate für Personen ab 58 Jahren.

Wer hat ein Recht auf Arbeitslosengeld?

Ein Recht auf Arbeitslosengeld haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht für Personen, die das Rentenalter erreicht haben, selbstständig sind oder eine geringfügige Beschäftigung ausüben.

Welche Pflichten hat ein Arbeitsloser?

Ein Arbeitsloser hat die Pflicht, sich aktiv um eine neue Stelle zu bemühen und alle zumutbaren Angebote der Agentur für Arbeit anzunehmen. Er muss außerdem regelmäßig seine Verfügbarkeit nachweisen und an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung teilnehmen. Er darf keine Tätigkeiten ausüben, die seiner Vermittlung entgegenstehen oder seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verschlechtern.

Wie hoch ist das maximale Arbeitslosengeld?

Das maximale Arbeitslosengeld richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Für das Jahr 2023 beträgt diese Grenze 7.800 Euro im Monat in den alten Bundesländern und 7.400 Euro im Monat in den neuen Bundesländern. Das bedeutet, dass das höchste Leistungsentgelt, das zur Berechnung des Arbeitslosengeldes herangezogen wird, bei diesen Werten liegt. Das maximale Arbeitslosengeld beträgt demnach 60 % oder 67 % von diesen Werten, je nach Kinderberücksichtigung.

Wer zahlt das Arbeitslosengeld?

Das Arbeitslosengeld wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Die Bundesagentur für Arbeit finanziert sich aus den Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Arbeitslosenversicherung sowie aus Zuschüssen des Bundes.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld 1 und Arbeitslosengeld 2?

Arbeitslosengeld (ALG) 1 ist eine versicherungsrechtliche Leistung, die von der Dauer und Höhe der vorherigen Beschäftigung abhängt. ALG 2 ist eine versicherungsfreie Sozialleistung, die von der Bedürftigkeit des Antragstellers abhängt. Arbeitslosengeld 2 wird auch als Hartz 4 bezeichnet und ist in der Regel niedriger als Arbeitslosengeld 1. Arbeitslosengeld 2 kann man auch nach dem Auslaufen des Arbeitslosengeldes 1 beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Bin ich mit 58 noch vermittelbar?

Die Vermittelbarkeit von Arbeitslosen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Qualifikation, der Berufserfahrung, der Mobilität und der Gesundheit. Grundsätzlich gilt, dass man mit 58 Jahren noch vermittelbar ist, wenn man bereit ist, sich weiterzubilden, seine beruflichen Kenntnisse zu aktualisieren und sich auf verschiedene Stellenangebote zu bewerben. Die Agentur für Arbeit bietet verschiedene Unterstützungsmaßnahmen für ältere Arbeitslose an, wie zum Beispiel Beratung, Qualifizierung oder Förderung der Selbstständigkeit.

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