☎ Anwaltshotline “Altersteilzeit”

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  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

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49*

30 Minuten
meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

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69*

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  • 45 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

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Sie würden gerne die Möglichkeit der Altersteilzeit in Anspruch nehmen? Was Sie dabei beachten müssen, erklärt Ihnen ein Anwalt am besten. Rufen Sie jetzt die Anwaltshotline Altersteilzeit an!

Interessante Gebiete zur Altersteilzeit

  • Freistellungsphase
  • Blockmodell
  • Teilzeitarbeit
  • Ruhestand
  • Altersteilzeitvertrag

Zu jedem der oben aufgeführten Themen erhalten Sie umfangreiche „Beratung zur Altersteilzeit“. Wählen Sie hierzu nur die Nummer der „Hotline Altersteilzeit“.

Unter Altersteilzeit versteht man die Verringerung der Arbeitszeit bzw. die frühzeitige Beendigung der aktiven Berufsausübung, um einen Übergang in die Rente zu schaffen. Dabei wird zwischen zwei Modellen unterschieden, der kontinuierlichen Altersteilzeit und dem Blockmodell. Bei der kontinuierlichen Altersteilzeit arbeietet der Arbeitnehmer während seiner gesamten Altersteilzeit nur noch halb so lang wie zuvor. Das Blockmodell erfreut sich allerdings gegenwärtig an Beliebtheit, denn hier findet eine Zweiteilung der Altersteilzeit statt. In der ersten Phase arbeitet der Arbeitnehmer noch genauso lange wie bisher auch. In der zweiten Phase, auch Freistellungsphase genannt, muss der Arbeitnehmer dann gar nicht mehr arbeiten. Mit der Altersteilzeit soll bezweckt werden, dass ältere Arbeitnehmer ab einem Alter von 55 einen gleitenden Übergang in den Ruhestand erhalten können. Die Arbeitsbelastung soll zudem verringert werden, bis die Rente ansteht. Auf der anderen Seite soll dadurch auch den Auszubildenden oder Arbeitslosen die Möglichkeit geboten werden, ins Berufsleben integriert zu werden. Damit Sie als Arbeitnehmer Altersteilzeit überhaupt in Anspruch nehmen können, müssen verschiedene Faktoren erfüllt sein. Sie müssen das 55. Lebensjahr vollendet haben, sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen sich freiwillig dafür entschieden haben und die Dauer der Altersteilzeit muss mindestens drei Jahre betragen.

Sie haben das Renteneintrittsalter noch nicht ganz erreicht, möchten jedoch von der Altersteilzeit Gebrauch machen? Auf was Sie dabei achten müssen, sagt Ihnen einer unserer erfahrenen Anwälte unter der „Anwaltshotline Altersteilzeit“. Hier beantwortet ein Rechtsanwalt alle Ihre Fragen rund um die Altersteilzeit. Rufen Sie jetzt die Nummer der „Hotline Altersteilzeit” an!

Schriftliche Rechtsberatung zur Altersteilzeit

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.