Sie haben die Altersgrenze erreicht, wollen aber noch gar nicht in Rente? Welche Möglichkeiten Sie haben, erklärt Ihnen ein erfahrener Anwalt. Rufen Sie jetzt die Anwaltshotline Altersgrenze an!
Wichtige Gebiete zur Altersgrenze
- Geburtsjahr
- Rentenbeitrag
- Rente mit 67
- vorzeitige Rente
- Rentenalter
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Die Altersgrenze bei Beschäftigten, die vor dem Jahr 1951 geboren sind, liegt bei 63 Jahren. Diese Grenze wurde stufenweise für die Jahrgänge 1952 bis 1964 angehoben. Bereits drei Jahre vor dem Erreichen der Altersgrenze können beispielsweise Schwerbehinderte die Altersrente in Anspruch nehmen.
Abgesehen von allgemeinen Regelungen zur Altersgrenze gibt es auch eine ganze Reihe von Berufen, bei denen spezielle Altersgrenzen gelten. Diese Altersgrenzen, die vergleichsweise häufig Gegenstand von Gerichtsverfahren sind, haben etwa für Feuerwehrmänner Bestand; da ein Einsatz im Kerngebiet der Brandbekämpfung aufgrund der hohen körperlichen Belastung nur bis zu einem Alter von 45 oder 50 möglich ist, ist eine Einstellungshöchstalter von 31 Jahren für Feuerwehrmänner rechtmäßig.
Grundsätzlich ist eine Diskriminierung aus Altersgründen zwar verboten; allerdings kann hiervon in Ausnahmefällen (siehe oben) abgesehen werden, wenn die Diskriminierung „objektiv und angemessen durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist“, § 10 Satz 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – AGG. Derartige Ausnahmefälle können unter anderem das Einstellungshöchstalter, Altersgrenzen für die Mitgliedschaft in betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit, Mindestanforderungen an das Alter, die Berufserfahrung oder das Dienstalter sowie Vereinbarung, die die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ohne Kündigung wegen Beantragung der Altersrente betreffen.
Sie sind nach 1951 geboren, möchten jedoch früher als üblich in Rente gehen? Ob das möglich ist, erklärt Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt über die „Anwaltshotline Altersgrenze“. Hier können alle Ihre Fragen rund um die Altersgrenze und die Rente geklärt werden. Wählen Sie am besten gleich jetzt die Nummer der „Hotline Altersgrenze“.
Schriftliche Rechtsberatung zur Altersgrenze
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