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Wichtiges zu Hartz IV
- Arbeitslosengeld II
- hilfebedürftig
- Regelsatz
- Mehrbedarf
- Leistungsmissbrauch
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Hartz IV ist der umgangssprachliche Ausdruck für das im Rahmen der Hartz-Reformen im Jahr 2005 eingeführte Arbeitslosengeld II. Das Arbeitslosengeld II hat die Funktion einer Grundsicherung für erwerbsfähige Personen; in ihr wurden die vor den Hartz-Reformen getrennt existierenden Leistungen der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe vereint.
Alle erwerbsfähigen, hilfebedürftigen Menschen zwischen 15 und 65 Jahren, die sich in Deutschland aufhalten, haben einen Anspruch auf Hartz IV – Ausnahmen hiervon betreffen beispielsweise Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, Asylbewerber und Ausländer mit Duldung, Ausländer die sich als Touristen oder Saisonarbeiter in Deutschland aufhalten, sowie generell Menschen im gesetzlichen Rentenalter, Menschen, die in einer (voll-)stationären Einrichtung untergebracht sind oder Personen, die gegen die sogenannte Erreichbarkeitsanordung der Bundesagentur für Arbeit verstoßen.
Die Leistung erhält man erst, wenn man diese ordnungsgemäß beantragt hat, beispielsweise im Jobcenter des Wohnviertels. Generell wird diese Sozialleistung zunächst für ein halbes Jahr bewilligt. Danach muss erst geprüft werden, ob die Voraussetzungen für weitere Zahlungen erfüllt sind.
Sie beziehen Hartz IV, aber der Regelsatz reicht nicht aus, um Ihre Familie zu ernähren? Man verweigert Ihnen die Zahlung von Hartz IV, obwohl Ihnen die Leistungen zustehen? Was Sie dagegen tun können und doch noch das bekommen, was Ihnen von Gesetzes Seite zusteht, kann Ihnen nur ein erfahrener Anwalt über die “Anwaltshotline Allgemeines zu Hartz IV” erklären. Rufen Sie also jetzt die „Hotline Allgemeines zu Hartz IV“ an und halten Sie wichtige Dokumente bereit!
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