Wohnungsbrand in der Weihnachtszeit
Verfasst von Emil Kahlmann am 10. Dezember 2015 in Versicherungsrecht
In der Advents- und Weihnachtszeit sorgen Adventskränze, Weihnachtsbäume und Kerzen in zahlreichen Haushalten für eine besinnliche Stimmung. Dass dies durchaus auch seine Schattenseiten hat, zeigt ein Blick in die Statistik. Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge kommt es im Dezember zu einem Anstieg der Wohnungsbrände in Höhe von 36% im Vergleich zu den anderen Wintermonaten.
Versicherung muss bei grober Fahrlässigkeit nicht haften
Besondere Relevanz für Versicherungsnehmer hat die Tatsache, dass der Versicherungsschutz zumindest teilweise außer Kraft tritt, wenn der Versicherungsnehmer für das Zustandekommen eines Schadens durch grobe Fahrlässigkeit mitverantwortlich ist. Aufgrund der besonderen Gefahr, die von offenem Feuer in Form von Weihnachtskerzen ausgeht, haben Gerichte wiederholt besondere Anforderungen an die Aufsichtspflicht von Versicherungsnehmern festgestellt.
Das Oberlandesgericht Schleswig urteilte beispielsweise, dass ein Fall grober Fahrlässigkeit schon dann vorliegt, wenn man brennende Kerzen für mehr als 15 oder 20 Minuten aus den Augen lässt. Ein infolge einer solchen Nichtbeachtung von Kerzen entstandener Wohnungsbrand kann zur Verweigerung der Versicherung führen, den entstandenen Schaden zu ersetzen.
In einem anderen vor Gericht verhandelten Fall hatte eine Katze eine Kerze auf einem Adventskranz umgestoßen und so einen Brand verursacht, während der Eigentümer der Katze an der Tür ein kurzes Gespräch mit dem Nachbar geführt hatte. Das Amtsgericht St. Goar sah auch hier einen Fall grober Fahrlässigkeit gegeben.
Wie lassen sich Brände verhindern?
Um Brände von vornherein zu vermeiden sollten Versicherungsnehmer daher bestimmte Vorsichtsmaßnahmen treffen. Kerzen sollten immer gelöscht werden, sobald man den Raum verlässt in dem sie brennen. Grundsätzlich sicherer als echte Wachskerzen sind außerdem elektrische Kerzen. Beim Kauf elektrischer Artikel sollte zudem auf eine CE-Zertifizierung oder ein TÜV-Prüfzeichen geachtet werden. Auch die sehr beliebten Wunderkerzen sollte nicht innerhalb der Wohnung bzw. innerhalb des Hauses abgebrannt werden – ein Funke eine Wunderkerze reicht häufig aus, um einen trockenen Weihnachtsbaum oder Adventskranz zu entzünden.