Verurteilung wegen Volksverhetzung
Verfasst von Christian Schebitz am 16. November 2015 in Strafrecht
Das Amtsgericht München hat einen Mann wegen Beleidigung und Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro verurteilt, da er durch seine Äußerung den öffentlichen Frieden gefährdet haben soll.
Streit auf offener Straße
Ein 60-jähriger Mann aus München führte am 09. Februar 2015 ein lautstarkes Wortgefecht mit einem 33-jährigen Münchner türkischer Abstammung. Mitten auf der Ehrengutstraße soll der 60-Jährige den Streitbeteiligten mit folgenden Worten beleidigt haben: „Affe, verpiss dich, das kannst du bei deiner IS machen, geh zu deiner IS zurück, man sieht dir an, dass du von einem Volk abstammst, das von Affen abstammt.“ Daraufhin erhob der 33-Jährige Klage gegen ihn.
Beleidigende Äußerungen stören den öffentlichen Frieden
Vor Gericht gab der Angeklagte an, von dem Geschädigten als Depp und Arschloch bezeichnet worden zu sein. Nachdem der 33-Jährige ihm gegenüber erwähnte habe, dass er ebenfalls Münchner sei, soll der Angeklagte selbst lediglich geantwortet haben: „Ja so schaust du aus, wie die IS im Fernsehen”. Von den drei geladenen Zeugen bestätigten zwei jedoch die Aussage des Geschädigten. Das Gericht glaubte den beiden Zeugen und stellte zudem fest, dass die Äußerung des 60-Jährigen, auf offener Straße, eine potentielle Störung des öffentlichen Frieden darstelle. Darüber hinaus drücke die Bemerkung eine starke Missachtung gegenüber dem Geschädigten aus.
Verurteilter muss Geldstrafe zahlen
Das Amtsgericht München verurteilte den Münchner wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro (100 Tagessätzen zu je 15 Euro). Bei der Festlegung des Strafmaßes wurde berücksichtigt, dass der 60-Jährige bereits wegen Beleidigung vorbestraft ist und über kein eigenes Einkommen verfügt.
- Quelle: Pressemitteilung des Amtsgerichts München vom 11.05.2015, AZ: 844 Ds 111 Js 132270/15