Urheberrechtsverletzung auf Facebook
Verfasst von Christian Schebitz am 19. Mai 2023 in IT-Recht und Computerrecht
Facebook ist ein beliebtes soziales Netzwerk, das es seinen Nutzern ermöglicht, Inhalte wie Bilder, Artikel, Links und Videos zu teilen. Doch was viele nicht wissen, ist, dass sie damit möglicherweise Urheberrechte verletzen und sich rechtlichen Konsequenzen aussetzen.
Was versteht man unter dem Urheberrecht?
Das Urheberrecht ist das Recht des Urhebers eines Werkes, über dessen Nutzung zu entscheiden. Werke können beispielsweise Texte, Fotos, Grafiken, Musik oder Filme sein. Das Urheberrecht schützt sowohl die wirtschaftlichen als auch die ideellen Interessen des Urhebers. Das bedeutet, dass nur der Urheber oder eine von ihm beauftragte Person das Werk vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen darf. Darüber hinaus hat der Urheber das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft und auf Schutz vor Entstellung seines Werkes.
Wie verletzt man Urheberrecht auf Facebook?
Wer urheberrechtlich geschütztes Material ohne Zustimmung des Rechteinhabers selbst auf Facebook hochlädt und verbreitet, begeht immer eine Urheberrechtsverletzung. Bilder, auch kleine Vorschaubilder (Thumbnails) und in der Regel auch Videos sind immer urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für Inhalte, die man von anderen Seiten oder Nutzern übernimmt oder weitergibt. Dabei spielt es keine Rolle, ob man den Urheber nennt oder nicht und ob man die Inhalte kommerziell oder privat nutzt.
Was sind die Folgen einer Urheberrechtsverletzung auf Facebook?
Eine Urheberrechtsverletzung auf Facebook kann schwerwiegende Folgen haben. Der Rechteinhaber kann vom Verletzer Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft verlangen. Er kann auch eine Abmahnung aussprechen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangen. Gibt der Verletzer diese nicht ab oder zahlt er die Abmahnkosten nicht, kann der Rechteinhaber eine einstweilige Verfügung erwirken oder Klage erheben. Die Kosten eines solchen Rechtsstreits können schnell mehrere tausend Euro betragen.
Wie kann man Urheberrechtsverletzungen auf Facebook vermeiden?
Um Urheberrechtsverletzungen auf Facebook zu vermeiden, sollte man nur Inhalte hochladen oder teilen, die man selbst erstellt hat oder für die man die ausdrückliche Erlaubnis des Rechteinhabers hat. Außerdem sollte man darauf achten, dass die Inhalte keine anderen Rechte wie Persönlichkeits- oder Markenrechte verletzen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie ein Werk verwenden dürfen, sollten Sie davon absehen oder den Urheber kontaktieren und um Erlaubnis bitten. Sollten Sie Inhalte von anderen Nutzern weitergeben, sollten Sie die Funktion „Teilen“ verwenden und nicht einfach kopieren und einfügen. Wenn Sie Inhalte von anderen Websites teilen möchten, prüfen Sie, ob diese eine Lizenz haben, die das Teilen erlaubt, z. B. Creative Commons.
Was ist Creative Commons?
Creative Commons (abgekürzt CC) ist eine Non-Profit-Organisation, die verschiedene Standard-Lizenzverträge veröffentlicht, mit denen ein Urheber der Öffentlichkeit auf einfache Weise Nutzungsrechte an seinen Werken einräumen kann. Diese Lizenzen sind nicht auf eine bestimmte Art von Werk zugeschnitten, sondern können auf jedes urheberrechtlich geschützte Werk angewendet werden.
Die Lizenzen basieren auf dem Prinzip des Teilens und ermöglichen es dem Urheber, sein Werk unter bestimmten Bedingungen frei zugänglich zu machen. So kann er beispielsweise festlegen, ob sein Werk verändert werden darf oder nicht, ob es nur für nicht-kommerzielle Zwecke genutzt werden darf oder nicht und ob bei einer Weitergabe die gleiche Lizenz gelten soll oder nicht.
Lizenzen werden durch Symbole dargestellt und stehen in drei verschiedenen Darstellungsformen zur Verfügung: als juristischer Text für Anwälte und Gerichte, als vereinfachte Zusammenfassung für normale Nutzer und als maschinenlesbarer Code für Suchmaschinen und Software. Auf diese Weise fördert Creative Commons die Entstehung freier Inhalte und unterstützt eine offene und kreative Kultur.