Teure Busreise
Verfasst von Christian Schebitz am 11. September 2015 in Privatrecht & Kaufrecht
Heutzutage gibt es vielerlei Möglichkeiten eine Reise zu starten, beispielsweise mit dem Fernbus. Doch Vorsicht: In den falschen Bus einzusteigen kann jede Menge Ärger mit sich bringen.
Irrtum mit Folgen
Ein Ehepaar aus Lüdenscheid buchte online eine Busreise von Hamburg nach Hagen mit Rückfahrt für je 15 Euro. Als sie am 31. Juli 2014 die Reise am ZOB Hamburg antraten, stiegen die beiden allerdings versehentlich in den falschen Reisebus. Erst in Hannover bemerkte das Ehepaar den Irrtum. Da sich der Busfahrer daraufhin weigerte die beiden weiter mitzunehmen, blieb ihnen nichts anderes übrig als den Bus zu verlassen und mit der Bahn bis nach Hagen zu fahren – dafür zahlten sie 90 Euro. Dort angekommen verpassten die beiden jedoch den letzten Zug nach Lüdenscheid, sodass sie mit dem Taxi fahren und weitere 45 Euro bezahlen mussten.
Ehepaar fordert Entschädigung
Nach dieser Reise verlangte das Ehepaar von dem Fernbusunternehmen die Rückerstattung der Mehrkosten durch Bahn und Taxi sowie eine Entschädigung von 50 Prozent des Fahrpreises. Alles in allem Betrug die Höhe der gestellten Forderung 180 Euro. Da sich das Fernbusunternehmen weigerte, die Entschädigung zu zahlen, reichte das Ehepaar vor dem Amtsgericht München Klage ein.
Vorfall war selbstverschuldet
Es habe kein Beförderungsvertrag zwischen dem Ehepaar und dem Busunternehmen für die tatsächlich angetretene Fahrt bestanden. Da die eigentlich gebuchte Fahrt nach Hagen planmäßig stattgefunden hatte, habe den Klägern auch kein Anspruch auf Entschädigung zugestanden. Das beklagte Busunternehmen sei nicht verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Fahrgäste auch in den richtigen Bus steigen. Vielmehr sei der Irrtum von den Klägern hauptsächlich selbstverschuldet gewesen.
- Quelle: Pressemitteilung des Amtsgerichts München vom 15.06.2015, AZ: 122 C 7088/15