Spiritueller Betrug rechtfertigt Schadenersatz
Verfasst von Christian Schebitz am 6. Januar 2016 in Privatrecht & Kaufrecht
Ein spiritueller Lehrer muss an seine Schüler Schadenersatz von insgesamt 109.500,88 Euro leisten, weil er das Geld nicht wie besprochen zum Wohle der Menschheit einsetzte. Das entschied das Oberlandesgericht München in einem Berufungsverfahren (Urteil vom 10.12.2015, Az. 14 U 915/15).
Ehepaar glaubte an spirituelle Märchen seines Meisters
Bei dem Kläger handelt es sich um einen Mann, der gemeinsam mit seiner Ehefrau viele Jahre mit dem Angeklagten befreundet gewesen war. Der Beklagte trat vor dem Paar als spiritueller Lehrer auf. Die Eheleute gingen bei ihm als Meisterschüler in die Lehre. Von ihm wollten sie den „adeptischen Weg“ lernen. Zu dieser esoterisch-spirituellen Ideologie gehörte auch der Glaube an die „Unsterblichen“, die zum Wohle der Menschheit handelten. Im Zuge ihrer Ausbildung hatten die Eheleute jeweils ein Zehntel ihres Einkommens an diese Unsterblichen zu zahlen, damit diese mit dem Geld Gutes tun. Diese vermeintliche Weitergabe des physischen Geldes an diese spirituellen Wesen wollte der Meister vornehmen. Tatsächlich verwendete er das Geld aber für eigene Zwecke.
Gericht zieht Parallelen zum Anlageberater
Das OLG München entschied im Sinne der Vorinstanz, des Landgerichtes München, und wies die Berufung des Mannes gegen die Verurteilung zum Schadenersatz ab. Der spirituelle Lehrer muss seinen ehemaligen Schülern somit das komplette Geld zurückerstatten, das er über die Jahre von ihnen erhalten hatte. Insgesamt handelt es sich dabei um eine Summe von 109.500,88 Euro.
Seine Urteilsbegründung stützt das Gericht auf einen Vergleich zum Anlagenberater: Der Beklagte habe als spiritueller Lehrer und Berater des Ehepaares gehandelt. Dadurch war das Paar in seinem Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben ihres Lehrers geschützt. Auch wenn der komplette Vorgang für Außenstehende kaum nachvollziehbar sei, so das Gericht, sei es doch angesichts der Rahmenbedingungen und des persönlichen Eindrucks von den Eheleuten durchaus logisch, dass diese tatsächlich an die Lehren des Beklagten geglaubt und dadurch in die Irre geführt worden waren.
Quellen:
Urteil des OLG München vom 10.12.2015, Az. 14 U 915/15
http://www.lto.de/recht/kurioses/k/olg-muenchen-urteil-14u91515-spiritueller-meister-unsterbliche-betrug-sekte-schadensersatz/