Rosenkrieg um PKW
Verfasst von Christian Schebitz am 19. September 2015 in Familienrecht
Nach einer Scheidung stehen Paare nicht nur vor den Trümmern ihrer Ehe, sondern müssen oft noch ihre gemeinsamen Güter aufteilen, um ihr Leben nach der Trennung zu regeln. Doch wer bekommt eigentlich das Auto nach der Scheidung?
Ehemann fordert nach Scheidung die Herausgabe des gemeinsamen Wagens
Im September 2011 kaufte sich ein Ehepaar gemeinsam ein Auto. Da der Ehemann von seinem Betrieb einen Firmenwagen gestellt bekam, wurde das gemeinsame Fahrzeug hauptsächlich von der Ehefrau genutzt. Bei der Scheidung des Ehepaares im August 2013 berief sich der Mann auf seine Eigentümerstellung und forderte die Herausgabe des Pkw. Die Ehefrau weigerte sich jedoch, dieser Aufforderung nachzukommen und bestand auf ihrem Nutzungsrecht. Schließlich kam der Fall vor Gericht.
Familiäre Zwecke sind ausschlaggebend für das Nutzungsrecht
Das Amtsgericht Bad Hersfeld entschied zugunsten der Ehefrau. Laut Urteil sei der Wagen als Haushaltsgegenstand anzusehen, daher bestünde für den Ehemann kein Anspruch auf den Pkw. Die dagegen gerichtete Beschwerde des Ehemannes hatte keinen Erfolg, denn auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Das Fahrzeug sei vorrangig für familiäre Zwecke genutzt worden, beispielsweise für die Erledigung der Einkäufe oder den Transport der Kinder. Dass die Ehefrau den Pkw auch für Fahrten zur Arbeit verwendet hatte bzw. wie oft und wie lange der Wagen für familiäre Zwecke genutzt worden war, sei für die Entscheidung des Gerichts nicht ausschlaggebend gewesen.
Da eine ihrer Töchter bei der Ehefrau lebte und diese zur Führung ihres Haushalts und zur Versorgung der Familie auf den Wagen angewiesen sei, stehe ihr gemäß § 1361 a Abs. 1 BGB auch das Nutzungsrecht zu. Der Antrag des Ehemannes wurde vor Gericht abgewiesen.
- Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 25.02.2015, AZ: 2 UF 356/14