So wie jedes Jahr wird es auch 2016 in Deutschland einige Neuerungen für die Bürger geben. Die Verbraucher sollen grundsätzlich mehr Geld erhalten, allerdings kommt es in manchen Bereichen zu Preiserhöhungen. Was Sie über Gesetzesänderungen wissen müssen, erfahren Sie hier.

Rentner haben Grund zur Freude

Am 1. Juli soll eine deutliche Rentenerhöhung erfolgen, im Westen voraussichtlich um 4,3 Prozent, im Osten sogar um 5,0 Prozent.  Allgemein gehen die Deutsche Rentenversicherung und das Bundessozialministerium in ihren Berechnungen von etwa 4 bis 5 Prozent aus. Wie hoch genau die Anpassung ausfallen wird, steht erst im Frühjahr fest. Damit sind die Renten seit nunmehr über 20 Jahren nicht mehr so stark erhöht worden. Auch auf 2017 und 2018 können sich Rentner freuen: Für diese Jahre ist ebenfalls eine Korrektur der Beiträge nach oben geplant.

Steuerfreibetrag steigt, Steuer-IdNr. wird Pflicht

Gute Nachrichten für alle Einkommensteuerpflichtigen: Der Grundfreibetrag erhöht sich um ganze 180 € auf nun 8652 €. Die Anpassung soll insbesondere zur steuerlichen Entlastung einkommensschwacher Personengruppen beitragen. Zudem ist im Rechtsverkehr vermehrt die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer gefordert: Seit dem 1. Januar sind Freistellungsaufträge ohne Steuer-IdNr. ungültig. Auch Kindergeld wird nur noch gegen die Angabe der Nummer gewährt.

Welche Unterstützung gibt es für Eltern?

Eltern dürfen sich 2016 über eine Erhöhung des Kindergeldes freuen. Ab 1. Januar soll es pro Monat um 2 € angehoben werden. Der Kinderfreibetrag für Einkommensteuerzahler steigt ebenfalls um 96 € auf einen Betrag von 4608 €. Eltern, die finanziell sehr eingeschränkt sind, erhalten einen Kinderzuschlag von maximal 160 € pro Monat, also 20 € mehr als bisher.

Waren mit Nährwertangaben

Produkte, die in einer Verpackung verkauft werden, sind schon heute zum großen Teil mit Angaben zu den in ihnen enthaltenen Nährwerten gekennzeichnet. Bisher waren die Angaben freiwillig, ab 2016 werden sie Pflicht: Ab dem 13. Dezember 2016 müssen alle verpackten Lebensmittel entsprechend gekennzeichnet werden. Es müssen alle Informationen zu Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß, Salz sowie Energiegehalt auf dem Produkt angegeben sein, weitere Auskünfte zum Beispiel über Ballaststoffe oder Vitamine bleiben freiwillig. Einzige Ausnahme bilden alkoholische Getränke. Die Verpflichtung ist Teil einer EU-Verordnung, die somit für alle Mitgliedsstaaten gültig ist.

Wie entsorgt man Elektrogeräte?

Ab 24. Juli müssen Elektronikmarktketten die gebrauchten Elektrogeräte von Bürgern zurücknehmen. Damit soll die Entsorgung vereinfacht werden. Online-Händler sind ebenfalls dazu verpflichtet, Rückgabemöglichkeiten anzubieten. Kleine Elektrogeräte müssen in jedem Fall zurückgenommen werden, große Geräte, wie Waschmaschinen oder Kühlschränke, nur beim Kauf eines neuen.