NSU-Prozess geht in die nächste Runde
Verfasst von Christian Schebitz am 11. Dezember 2015 in Strafrecht
Beate Zschäpe hat am Mittwoch ihr jahrelanges Schweigen gebrochen. Nach eigenen Angaben will die mutmaßliche Rechtsterroristin jedoch nicht an den zahlreichen Morden des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) beteiligt gewesen sein.
Beate Zschäpe will erst im Nachhinein von den NSU-Morden erfahren haben
Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess hat vor dem Oberlandesgericht München alle Schuld von sich gewiesen. Durch ihren Anwalt ließ die 40-Jährige verkünden, dass sie von den rassistisch motivierten Morden immer erst im Nachhinein erfahren habe. Ihre Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hätten die Verbrechen ohne ihr Wissen geplant und durchgeführt. Zschäpe selbst sei zwar „schockiert“ über deren Taten gewesen, hätte es jedoch nicht über sich gebracht die Polizei zu verständigen. Sie habe sich von den beiden abhängig gefühlt und Angst gehabt ihre Freunde könnten im Fall einer Verhaftung Selbstmord begehen.
Was wird der NSU vorgeworfen?
Der NSU werden mehrfacher Mord, zwei Sprengstoffanschläge sowie mehrere Banküberfälle vorgeworfen. Zwischen 2000 und 2007 soll die Terrorgruppe neun türkisch- bzw. griechisch-stämmige Männer und eine Polizistin getötet haben. Nachdem sich Mundlos und Böhnhardt im Jahr 2011 umgebracht hatten, ist Beate Zschäpe die letzte Überlebende der Vereinigung. Vor dem Oberlandesgericht betonte sie nun ihre Unschuld.
Angeklagte entschuldigt sich bei den Betroffenen
In ihrer Kindheit habe es die 40-Jährige nicht leicht gehabt, daher seien ihre Freunde Mundlos und Böhnhardt wie ein Familienersatz für sie gewesen. Durch die beiden habe sich ihr Kontakt zur nationalsozialistischen Szene verstärkt. Allerdings bestritt Zschäpe ihre Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung NSU: „Eine solche Gründung hat nie stattgefunden.” Im Laufe der Gerichtsverhandlung entschuldigte sich die Angeklagte bei allen Opfern und Angehörigen. Auch wenn sie juristisch gesehen keine Schuld trage, fühle sie sich dennoch moralisch betroffen, weil sie die Morde nicht habe verhindern können. Diese Aussage bezeichnete der Anwalt eines der Opfer als „Lügenkonstrukt“. Die Gerichtsverhandlung wird am kommenden Dienstag fortgesetzt.
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